Im Jahr 2022 trug die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fünf weitere Sorten und Varietäten in die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen ein. Der Eintrag ist ein Baustein, um diese Sortenschätze wieder zurück in die Nutzung zu bringen.
Gefährdete Sorten erhalten und nutzen
Zu den bisher 2607 Einträgen in der Roten Liste kamen 2022 Haunsberger Roggen und Weizen, Hafer aus Anthering am Haunsberg, Imperialgerste sowie die Spargelsorte Schwetzinger Meisterschuss hinzu. Zudem wurden Saatgutmuster der fünf wertvollen Sorten an die Bundeszentrale Genbank des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) übergeben, um ihre Erhaltung langfristig abzusichern.
Die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen
Die Vielfalt der Nutzpflanzen hat sich im letzten Jahrhundert erheblich verringert –nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Um auf die Situation in Deutschland aufmerksam zu machen und Maßnahmen zur Erhaltung sowie zur nachhaltigen Nutzung von fast vergessenen Sorten zu fördern, wurde die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen Deutschlands ins Leben gerufen. Aufgenommen werden Arten und Sorten aus den Kategorien Obst, Gemüse, Getreide, Öle- und Eiweißliefernde Pflanzen, Zucker, Stärke, Faserpflanzen, Arznei- und Gewürzpflanzen, Genusspflanzen, Futterpflanzen und Grünland.
Alte Sorten erfolgreich anbauen
Dass der Erhalt einer alten Sorte zur Erfolgsgeschichte werden kann, zeigt beispielsweise der Laufener Landweizen. Ende der 1990er Jahre aus wenigen Saatgutkörnern rekultiviert, hat sich ein deutsch-österreichisches Kooperationsnetzwerk aus Biobauern, Mühlen, Bäckereien und Brauereien entwickelt, das dieses Kultur- und Naturerbe erhalten möchte. Zwar liefert die Weizensorte nur die Hälfte der im biologischen Anbau üblichen Erträge, diese sind jedoch auf kargeren Böden bei geringerer Düngung noch relevant und stabil. Durch den hohen Wuchs begünstigt die Sorte zudem die Ackerbegleitflora und liefert viel Stroh. Ein weiteres Beispiel sind Späths Alblinsen: Seit 2012 wird das Saatgut wieder verkauft und erwerbsmäßig von über 100 landwirtschaftlichen Betrieben in der Region rund um die Schwäbische Alb angebaut.
Aufnahme weiterer gefährdeter Nutzpflanzen
Damit eine Artbeziehungsweise deren Sorte, Landsorte oder Varietät auf die Rote Liste aufgenommen wird, muss sie gefährdet sein, also ein geringes bis kein aktuelles Vorkommen haben. Einheimisch bedeutet, dass die Nutzpflanze entweder lokal beziehungsweise regional angepasst ist, es sich um eine alte deutsche „Sorte“ (Landsorte) handelt oder sie einen soziokulturellen Bezug zu Deutschland hat. Außerdem sollte sie historisch beziehungsweise kulturell bedeutsam sein, ein Nutzungspotenzial für Anbau, Handel und Verbraucher haben oder Entwicklungspotenzial für die Züchtung besitzen. Eine weitere Voraussetzung für einen Eintrag in die Rote Liste ist, dass weder Sortenschutz noch eine Sortenzulassung besteht.
Alte Sorten melden
Drei der fünf neuen Einträge in die Rote Liste sind aufmerksamen Landwirten zu verdanken, denen der Erhalt der seltenen Sorten am Herzen liegt und die diese noch anbauen. In Brandenburg und Sachsen beispielsweise können landwirtschaftliche Betriebe Fördermittel beantragen, wenn sie gefährdete einheimische Nutzpflanzen aus der Roten Liste anbauen. Wer fast vergessene Sortenschätze auf dem Feld entdeckt oder gar Saatgut in einer Schublade hat, kann sich an das Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der BLE wenden, um zu besprechen, wie sich diese langfristig erhalten lassen.
Mehr Informationen sowie die Rote Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen in Deutschland zum Herunterladen gibt es unter https://pgrdeu.genres.de/on-farm-bewirtschaftung/rote-liste-nutzpflanzen/
Quelle: BLE
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