Lebensmittelsicherheit wird großgeschrieben
Die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen Regeln. Ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung neuer Wirkstoffe und Präparate sind mögliche Rückstände in Lebensmitteln und deren Unbedenklichkeit. Verbraucherschutz beginnt also schon bei der Forschung und Entwicklung in der Industrie. Die Überwachungsbehörden nehmen regelmäßig Proben von Lebensmitteln. Und falls doch einmal Lebensmittel in Verkehr kommen, von denen Gesundheitsrisiken ausgehen könnten, geht sofort eine Meldung an das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission.
Forschung – Wirksamkeit ohne Risiko für Mensch und Umwelt
Die Pflanzenschutzindustrie investiert ständig in Forschung und Entwicklung neuer Pflanzenschutzmittel. Neben der erwiesenen Wirksamkeit müssen Pflanzenschutzmittel ein wichtiges Kriterium erfüllen: Bei sachgerechter Anwendung dürfen sie Mensch und Umwelt nicht gefährden. Neue Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel müssen deshalb umfassende Tests durchlaufen. Stoffe, die den strengen Sicherheitsanforderungen nicht genügen, scheiden sofort aus. Das führt dazu, dass die Entwicklung eines neuen Pflanzenschutzmittels bis zur Marktreife rund zehn Jahre dauert. Die Entwicklungskosten belaufen sich auf circa 200 Millionen Euro.
Zulassung – kein Pflanzenschutzmittel ohne Prüfung der Behörden
Hat die Forschung einen geeigneten Wirkstoff gefunden, muss dieser ein behördliches Zulassungsverfahren der EU bestehen. Erst wenn der Wirkstoff zugelassen ist, kann das einsatzbereite Pflanzenschutzmittel entwickelt und zugelassen werden.
Einheitliche Prüfung von Wirkstoffen in der EG
Alle Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln der Europäischen Gemeinschaft enthalten sind, werden nach einheitlichen Kriterien geprüft. Die Prüfung erfolgt im Auftrag der Kommission durch eine nationale Behörde. Die Entscheidung trifft ein europäischer Sachverständigenausschuss. Im Erfolgsfall wird der Wirkstoff auf die sogenannte "Positivliste" der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen.
Für Deutschland koordiniert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die deutschen Beiträge zur gemeinschaftlichen Prüfung (gemäß Richtlinie 91/414/EWG bzw. seit dem 14. Juni 2011 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009).
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln national
Für die Zulassung der fertigen Pflanzenschutzmittel sind nationale Behörden zuständig. Steht der darin enthaltene Wirkstoff auf der Positivliste der Europäischen Gemeinschaft, können Mitgliedstaaten gegenseitig Mittelzulassungen anerkennen.
Für die Grundforderungen an ein Pflanzenschutzmittel gilt: Es muss wirksam und verträglich für Kulturpflanzen sein. Bei korrekter Anwendung dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt eintreten.
Mittelzulassung: Wer macht was?
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Es entscheidet auf Basis von Berichten und Stellungnahmen der Bewertungsbehörden, also des Umweltbundesamts (UBA), des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Julius Kühn-Instituts (JKI).
Dokumente
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Dr. Regina Fischer
Pflanzenschutz-Regulatorik, Biozide, Verbraucherschutz
-
- +49 69 2556-1283
-
fischer.iva@vci.de
-
- +49 69 2556-1283
-
fischer.iva@vci.de