Schon bei der Entwicklung neuer Pflanzenschutzmittel steht Sicherheit obenan. Pflanzenschutzmittel gehören zu den am stärksten reglementierten Chemikalien in Europa. Jedes der in der EU verwendeten Mittel und die darin enthaltenen Wirkstoffe müssen in umfangreichen, jahrelangen Studien eingehend geprüft und auf nationaler und europäischer Ebene bewertet werden. Erst wenn sich das neue Pflanzenschutzmittel als wirksam und risikofrei erwiesen hat und zudem noch sicher angewendet werden kann, erhält es vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Zulassung für maximal zehn Jahre. Stoffe, die unerwünschte Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben, werden nicht zugelassen.
Regelmäßig finden Kontrollen auf allen Stufen der Lebensmittelkette – vom Acker bis zum Teller – statt. Das beginnt mit Überwachung der sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beim Landwirt und endet in den Laboren der amtlichen Lebensmittelüberwachung, die gegebenenfalls Produkte aus dem Verkehr ziehen und Erzeuger fehlerhafter Ware ermitteln kann. Bund, Länder und EU arbeiten dabei eng in der Planung und Koordinierung von Überwachungsmaßnahmen zusammen und sind über ein europaweites Schnellwarnsystem vernetzt.
Gesetzgeber setzt klare Grenzen
Da die Wirkstoffe der Pflanzenschutzmittel Rückstände in der Nahrung hinterlassen können, zieht der Gesetzgeber klare Grenzen, was erlaubt ist und was nicht. Sorgfältig ermittelte Höchstwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gewährleisten die Lebensmittelsicherheit in Europa. Seit September 2008 sind diese Rückstands-Höchstgehalte in der Europäischen Union harmonisiert. Mit Hilfe der Rückstands-Höchstgehalte kann die Staatliche Lebensmittelüberwachung feststellen, ob Lebensmittel verkehrsfähig sind oder nicht. Richtlinie ist dabei der Schutz der Gesundheit. Nur Pflanzenschutzmittel, die bei korrekter Anwendung unbedenklich sind, werden überhaupt zugelassen.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland
Überwachung ist Ländersache
Mit der Zulassung ist der Staat noch nicht aus seiner Pflicht entlassen. Er muss auch sicherstellen, dass die Mittel ordnungsgemäß eingesetzt werden. Dazu haben die Länder die amtlichen Pflanzenschutzdienste eingerichtet, die die Landwirte beraten und kontrollieren. Auch die permanente Lebensmittelüberwachung erfolgt durch Untersuchungsämter der Länder. Das BVL koordiniert die Überwachung und fördert die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen.
Beobachtung und Aufklärung: das Lebensmittel-Monitoring
Neben der Kontrolle auf allen Ebenen der Produktion und des Handels gehört zu den Sicherheitsmaßnahmen auch ein planmäßiges Monitoring der Lebensmittel. Es soll einen Überblick über die gesamte Rückstandssituation verschaffen und die Ursachen zu hoher Belastung mit Pflanzenschutzmitteln aufdecken. Wenn Höchstgehalte überschritten werden, liegt dies meist daran, dass die Mittel nicht korrekt angewendet wurden. Mögliche Ursachen: die Dosierung stimmte nicht oder vorgeschriebene Wartezeiten wurden missachtet. Auch können Wirkstoffe eingesetzt worden sein, die nicht oder nicht mehr zugelassen sind. Sind die Ursachen aufgeklärt, können die Behörden entsprechende Maßnahmen zum Verbraucherschutz ergreifen.
Codex Alimentarius – Sichere Lebensmittel weltweit
Ebenso sicher wie innereuropäische Ware soll auch Obst und Gemüse aus anderen Regionen der Welt sein. Auch hier gibt es Höchstgehalte, die im sogenannten Codex Alimentarius festgelegt sind. In diesem Kodex haben die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen Lebensmittelstandards festgelegt, die überall auf der Welt die Gesundheit der Verbraucher sichern sollen. Für den deutschen Handel ist dieses Regelwerk Grundlage bei Importen aus Staaten anderer Kontinente. Auch hier ist die Lebensmittelsicherheit oberstes Gebot.
Schnellwarnsystem für den Notfall
Kommt es bei importierten Lebensmitteln zu Überschreitungen von Rückstands-Höchstgehalten, prüfen die Behörden, ob sie zu einer Gesundheitsgefahr für den Menschen führen könnten. Ist dies der Fall, werden über das Europäische Schnellwarnsystem umgehend alle Mitgliedstaaten informiert. Dieses System tritt auch bei anderen gefährlichen Fremdsubstanzen in Lebensmitteln in Aktion, wie etwa Krankheitskeimen oder Glassplittern in Konserven.
Die regelmäßig von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichten Jahresberichte zeigen, wie sicher unsere Lebensmittel sind.
Rückstands-Höchstgehalte: Indikatoren für sachgerechte Anwendung
Die Festlegung von Rückstands-Höchstgehalten ist ein wichtiger Teil des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln. Was genau bedeutet das?
Beim Rückstands-Höchstgehalt (engl. Maximum Residue Level, kurz MRL) handelt es sich um einen Handelsstandard. Er gibt an, welche Menge eines Wirkstoffs bei korrekter Anwendung maximal in den Nahrungsmitteln verbleiben darf. Rückstands-Höchstgehalte bezeichnen nicht die Grenze zwischen einwandfrei und gesundheitsgefährdend. In die Rückstands-Höchstgehalte sind zum Schutz der Verbraucher hohe Sicherheitsfaktoren eingerechnet. Trotzdem dürfen Erzeugnisse, die den erlaubten Höchstgehalt überschreiten, nicht verkauft werden. Rückstände innerhalb der erlaubten Grenzwerte sind Indikatoren für sorgsam angewandten Pflanzenschutz.
Rückstands-Höchstgehalte: So werden sie festgelegt
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
MRL
Während der MRL angibt, wie viel Pflanzenschutzmittelrückstand in Obst oder Gemüse enthalten sein darf, gibt der so genannte ADI (Acceptable Daily Intake) an, wie viel Wirkstoff täglich und lebenslang ohne erkennbare gesundheitliche Risiken aufgenommen, sprich verzehrt werden kann.
NOAEL
Um das festzustellen, überprüfen Wissenschaftler an unterschiedlichen Versuchstieren, bei welcher maximalen Dosis eines Wirkstoffs keine schädlichen Wirkungen zu beobachten sind, wenn der Wirkstoff lebenslang und über mehrere Generationen hinweg aufgenommen wird. Diese unwirksame Dosis nennt man NOAEL (No Observed Adverse Effekt Level).
ADI
Teilt man diese unbedenkliche Dosis durch den Faktor 100, ergibt sich der ADI. Das heißt, ein Hundertstel der für Tiere unbedenklichen Wirkstoffmenge ist der für Menschen maßgebliche Grenzwert. Das hohe Sicherheitsniveau zeigt, wie wichtig dem Gesetzgeber der Schutz der Verbrauchergesundheit ist.
ARfD
Die Akute Referenzdosis ARfD – Definition der WHO 2002: Die ARfD wird als diejenige Substanzmenge definiert, die ein Verbraucher innerhalb eines Tages ohne erkennbares Gesundheitsrisiko über die Nahrung (mit einer oder mehreren Mahlzeiten) aufnehmen kann.
Dokumente
Ansprechpartner
Dr. Regina Fischer
Pflanzenschutz-Regulatorik, Biozide, Verbraucherschutz
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- +49 69 2556-1283
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fischer.iva@vci.de
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