Der IVA setzt sich dafür ein, dass Hersteller und Handel im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen die Anwenderinformation weiter verbessern. Die Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen wissen, wie sie sachgerecht mit den Präparaten umgehen. Dazu gehört unter anderem, die Regeln des Anwenderschutzes zu beachten, zum Beispiel das Tragen entsprechender Sicherheitskleidung wie Handschuhe oder Atemschutz.
Gesundheitsschutz des Verbrauchers
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf Lebensmittel, die sie ohne Bedenken für ihre Gesundheit verzehren können. Deshalb werden Pflanzenschutzmittel einem strengen Prüfverfahren unterzogen und nur zugelassen, wenn nachgewiesen ist, dass sie bei sachgerechter Anwendung die Gesundheit der Verbraucher nicht beeinträchtigen. Zum Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel gehört deshalb die Ermittlung der gesundheitlich unbedenklichen Höchstgehalte in Lebensmitteln. Bei der Abschätzung und Bewertung möglicher Risiken werden die toxikologischen Eigenschaften des Mittels sowie die Verzehrgewohnheiten der Bevölkerung berücksichtigt. Rückstände eines Pflanzenschutzmittels, die bei Anwendung nach guter landwirtschaftlicher Praxis unvermeidbar sind, müssen immer unterhalb dieses unbedenklichen Höchstgehalts liegen. Die schnelle Abbaubarkeit der Mittel und die Einhaltung von Wartezeiten zwischen letzter Behandlung und Ernte tragen dazu bei. In den letzten Jahren hat sich die Rückstandssituation bei Lebensmitteln immer weiter verbessert, wie die Untersuchungen und Auswertungen der Lebensmittel- und Umwelt-Behörden in Deutschland und Europa zeigen.
Umweltgerechte Anwendung
Die Pflanzenschutzindustrie nimmt ihre Verantwortung wahr, Anwender auf Umwelt-Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln aufmerksam zu machen. Die Mitgliedsunternehmen des IVA halten deshalb Land- und Forstwirte, Obst- und Gemüsebauern, Gärtnereien und alle anderen Anwender dazu an, Anwendungsrisiken beim Pflanzenschutz so weit wie möglich auszuschalten. Wichtige Hinweise zum Umweltschutz gibt die Gebrauchsanleitung. Vor allem müssen Anwender im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geschult sein, bevor sie diese erwerben oder einsetzen dürfen. Seit den 1970er Jahren fördert die Pflanzenschutzindustrie das Konzept des Integrierten Pflanzenbaus für eine nachhaltige, ökonomisch erfolgreiche und gleichzeitig umweltverträgliche Landwirtschaft.
Export in Entwicklungs- und Schwellenländer
Die Mitgliedsfirmen des IVA haben sich verpflichtet, beim Export den Internationalen FAO-Verhaltenskodex für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu befolgen. Dieser beinhaltet auch die Verpflichtung, nur solche Pflanzenschutzmittel in Drittländer zu exportieren, die in mindestens einem OECD-Land zugelassen sind und damit hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards erfüllen.
Die international tätigen Mitgliedsfirmen des IVA führen seit 1991 sogenannte Safe-Use-Projekte unter dem Dach des internationalen Pflanzenschutzverbands CropLife International (CLI) durch. Ziel dieser Projekte ist es, die Anwender in Entwicklungs- und Schwellenländern für den sachgemäßen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln auszubilden und darauf hinzuwirken, dass die Gesetzgebung dieser Länder den Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellt.
Neue Einstufung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln
Informationen zur europäischen Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) zur Umsetzung des weltweiten Systems für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System, GHS) finden Sie unter folgenden Links: