Das Pflanzenschutzgesetz schreibt einen sachgerechten und verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln vor. Generell gilt: Landwirte müssen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränken, um Mensch und Umwelt nicht zu belasten.
In der Landwirtschaft ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nur sachkundigen Fachleuten erlaubt, das heißt: Pflanzenschutzmittel sind nicht frei verkäuflich. Für Einkauf und Verwendung im professionellen Bereich ist ein Sachkundeausweis Voraussetzung. Diesen bekommt man durch den Nachweis eines anerkannten Abschlusses oder einer speziellen Sachkundeprüfung.
Seit Juli 2013 ist die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungs- veranstaltungen Pflicht, um Wissen aufzufrischen und um über den neuesten Stand zur guten fachlichen Praxis informiert zu werden. Erworbene Sachkunde ist das eine, die Umsetzung in der Praxis das andere. Wonach richten sich Landwirte im Alltag, um Mensch und Natur keinerlei Gefahr auszusetzen?
Anwendung nur nach „guter fachlicher Praxis“
Das Pflanzenschutzgesetz schreibt eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach „guter fachlicher Praxis“ vor. Die „gute fachliche Praxis“ umfasst Bestimmungen für den korrekten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Von der Mittelauswahl über Dosierung bis zur ordnungsgemäßen Dokumentation. Selbstverständlich gehört zur „guten fachlichen Praxis“ auch die Berücksichtigung der Angaben der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, zu finden in der Gebrauchsanweisung und in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern.
Weiterer wesentlicher Bestandteil der „guten fachlichen Praxis“ sind die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes, die unbedingt beachtet werden sollten.
Industrie engagiert sich zum Schutz von Anwendern
Zum sachgerechten Pflanzenschutz zählt auch die geeignete Ausrüstung, von Schutzhandschuhen bis hin zu technischen Geräten mit gültiger Prüfplakette. Der Industrieverband Agrar informiert in seinen Broschüren über die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und setzt sich dafür ein, dass überall vom Handel zertifizierte Schutzkleidung angeboten wird. Darüber hinaus stehen neben dem amtlichen Dienst auch die Außendienstmitarbeiter der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln Landwirten beratend zur Seite.
Sichere Lagerung und umweltverträgliche Entsorgung von Verpackungen
Ein wetterfester Lagerraum und gutes Lagermanagement im landwirtschaftlichen Betrieb sind Voraussetzung für eine sichere Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Durch eine ordnungsgemäße Lagerung gehen Landwirte auf Nummer sicher, damit Pflanzenschutzmittel auch bei größeren Lagerbeständen nicht zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.