Gesetzliche Anforderungen an Pflanzenschutzmittel sind europaweit gestiegen
Bevor Pflanzenschutzmittel auf den Markt gebracht werden können, benötigen sie eine amtliche Zulassung. Um potenzielle Risiken zu minimieren, sind die Anforderungen für die Zulassung im Laufe der zurückliegenden Jahre ständig gestiegen. Generell müssen Pflanzenschutzmittel zwei zentrale Kriterien erfüllen:
- Pflanzenschutzmittel müssen Schädlinge und Krankheiten wirksam bekämpfen können, ohne dabei die Kulturpflanzen zu beeinträchtigen.
- Bei sachgemäßer Anwendung dürfen Pflanzenschutzmittel keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben.
Pflanzenschutzmittel gehören heute zu den am besten untersuchten Chemikalien weltweit. Das liegt an den strengen Prüfverfahren, die Pflanzenschutzmittel für die Zulassung durchlaufen müssen.
Die in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoffe werden auf EU-Ebene nach einheitlichen Kriterien geprüft. Im Auftrag der Europäischen Kommission erfolgt diese Prüfung zunächst durch die nationalen Behörden, wobei die zu erfüllenden Prüfanforderungen in europäischen Rechtsvorschriften festgelegt sind. Danach erfolgt eine weitere Prüfung des Wirkstoffs durch einen europäischen Sachverständigenausschuss. Erfüllt der Wirkstoff die gesetzlichen Kriterien, darf er als Bestandteil von Pflanzenschutzmitteln verwendet werden.
Die fertigen Pflanzenschutzmittel werden auf Ebene der Mitgliedsstaaten durch nationale Behörden zugelassen. Mit der Einführung der sogenannten "Zonalen Zulassung" durch eine EU-Verordnung im Juni 2011 können Antragsteller nunmehr gleich für mehrere Mitgliedsstaaten einer Zone Zulassungen beantragen. Einer der Mitgliedsstaaten nimmt stellvertretend die Bewertung vor, die anderen erteilen anschließend auf Basis dieser Bewertung in einem verkürzten Verfahren die Zulassung. Die EU wird dazu in drei Zonen eingeteilt:
- Zone A - Norden
(Dänemark, Finnland, Schweden, Estland, Lettland, Litauen) - Zone B - Mitte
(Deutschland, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Irland, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) - Zone C - Süden
(Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Kroatien, Malta, Griechenland, Zypern, Bulgarien)
Bei Mitteln für Gewächshäuser, Lagerräume, zur Saatgutbehandlung und zur Nacherntebehandlung können Zulassungen auch Zonen übergreifend erteilt werden
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland
Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. Es entscheidet auf Basis von Berichten und Stellungnahmen weiterer Behörden: Das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Julius Kühn-Institut (JKI) bewerten das Umweltverhalten, die toxikologischen Eigenschaften und die biologische Wirksamkeit.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland
Sichere Lebensmittel: Kontrolle und Lebensmittelüberwachung
Die Verantwortung des Staats endet nicht mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Nahrungs- und Genussmittel unterliegen der Kontrolle der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer. Diese überprüft unter anderem, ob Anbauer, Importeure und Handel die gesetzlichen Höchstgehalte einhalten. Die Daten zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in und auf Lebensmitteln werden von den Bundesländern ans BVL übermittelt und dort ausgewertet.
Die zugelassenen Höchstgehalte liegen dabei weit unter den eigentlich duldbaren Mengen. Sie sind so gering, dass ein Mensch täglich das Hundertfache dieser Wirkstoffmengen aufnehmen könnte – und das sein Leben lang, ohne gesundheitliche Auswirkungen zu riskieren.
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Ansprechpartner
Dr. Regina Fischer
Pflanzenschutz-Regulatorik, Biozide, Verbraucherschutz
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fischer.iva@vci.de
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