Beim Pflanzenschutz ist Sachkunde Pflicht. Wer Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, verkauft oder dazu berät, muss seine Sachkunde nachweisen. Das schreibt das deutsche Pflanzenschutzgesetz vor. Die zuständige Behörde stellt auf Antrag den Sachkundenachweis aus, wenn der Antragsteller die dafür erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und nachweist, dass er über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen praktischen Fertigkeiten verfügt, um Pflanzenschutzmittel bestimmungsgemäß und sachgerecht anzuwenden. Das Pflanzenschutzgesetz verlangt zudem, dass Sachkundige regelmäßig an einer Fortbildung teilnehmen müssen.
Aktuelles zu Sachkunde
Die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Im Rahmen der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes trat im Juli 2013 die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung in Kraft. Durch die neue Verordnung soll das bisher schon hohe Schutzniveau bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter angehoben werden. Ziel ist es, Gefahren für Mensch und Umwelt durch unsachgemäße Handhabung von Pflanzenschutzmitteln zu vermeiden.
Was ändert sich? Die wichtigsten Neuerungen
Bisher galt als sachkundig, wer eine Ausbildung, ein Studium oder eine Sachkundeprüfung mit Erfolg abgeschlossen hatte. Das reicht nicht mehr aus. Mit der neuen Verordnung wurde ein bundesweit einheitlicher Sachkundeausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Der Ausweis kann online beantragt werden. Bereits sachkundige Anwender mussten den neuen Ausweis bis 26. Mai 2015 im Bundesland ihres Erstwohnsitzes beantragen.
Die neue Sachkundeverordnung unterscheidet zwischen der Sachkunde für den Anwender/Berater und für den Abgeber. Dadurch gelten nicht mehr alle Abschlüsse automatisch als Sachkundenachweis für beide Tätigkeitsfelder. So kann es vorkommen, dass ein Abschluss nur noch zur Anwendung/Beratung befähigt, aber nicht mehr zum Verkauf.
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
Nicht nur die Einführung eines einheitlichen Sachkundenachweises in Form einer Scheckkarte ist neu. Mit Inkrafttreten der neuen Sachkundeverordnung sind alle Sachkundigen verpflichtet, alle drei Jahre an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsveranstaltung teilzunehmen. Dort wird früher erworbenes Wissen aufgefrischt und aktuelle Erkenntnisse zum Beispiel zu Methoden des integrierten Pflanzenschutzes, zur Zulassungssituation oder Entwicklung der Gerätetechnik vermittelt. Auf der Webseite des BVL kann die Liste der amtlichen Auskunftsstellen für Pflanzenschutz der Länder (Pflanzenschutzdienste) eingesehen werden.