Doch oft reichen diese Maßnahmen nicht aus. Dann muss auch der Hobbygärtner zu Pflanzenschutzmitteln greifen, um seine Pflanzen vor Krankheiten oder Schädlingsbefall zu schützen. Die agrochemische Industrie bietet eine breite Palette an Produkten und Lösungen.
Pflanzenschutzmittel werden nur zugelassen, wenn sichergestellt ist, dass sie bei korrekter Anwendung keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen. Sie müssen eigens vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für den „nichtberuflichen Anwender“, also den Hobbygärtner, zugelassen werden. Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Hobbygärtner nicht über die gleiche Sachkunde verfügen wie Landwirte, müssen Pflanzenschutzmittel für den
Haus- und Kleingarten besonders strengen Kriterien genügen, um die Kennzeichnung „Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig“ zu erhalten. Das Pflanzenschutzgesetz regelt die besonderen Anforderungen an die Eigenschaften der Wirkstoffe, Dosierbarkeit, Handhabung und Verpackungsgrößen.
Sicher für Mensch, Tier und Umwelt – durch Beratung und sachgerechte Anwendung
Um sicherzustellen, dass Kinder und Haustiere, aber auch Regenwürmer, Bienen und andere Nützlinge durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Haus und Garten nicht beeinträchtigt werden, ist eine sachkundige Beratung vorgeschrieben. Das heißt: Vor dem Kauf muss geschultes Verkaufspersonal die Kunden über den korrekten und sachgerechten Einsatz der Mittel beraten und informieren. Deshalb gibt es auch ein Selbstbedienungsverbot: in Gartencentern oder Baumärkten müssen Pflanzenschutzmittel unter Verschluss gehalten werden.
Der Handel muss seit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012 außerdem bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an „nichtberufliche Anwender“ allgemeine Informationen über die sachgerechte Handhabung, Lagerung und Entsorgung der Produkte, aber auch über Möglichkeiten des Pflanzenschutzes mit geringem Risiko zur Verfügung stellen.