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Agra-Europe · AgE-Ticker:
Novelle des Düngegesetzes: Keine Mehrheit für Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung
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Dies ist eine aktuelle Meldung des Nachrichtendienstes Agra-Europe (AgE). Die Veröffentlichung über den Ticker ist ein Service des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) und gibt nicht Informationen, Meinungen oder Positionen des IVA wieder.
29.09.2023 - 16:44
Novelle des Düngegesetzes: Keine Mehrheit für Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung

BERLIN. Das Bundeslandwirtschaftsministerium kann seine Arbeiten für eine Änderung der Stoffstrombilanzverordnung getrost fortsetzen. Ein Antrag des Agrarausschusses des Bundesrats, die bestehende Verordnung aufzuheben, fand beim ersten Durchgang der Novelle des Düngegesetzes in der heutigen Plenarsitzung der Länderkammer keine Mehrheit.

Der Ausschuss hatte seine Initiative damit begründet, dass sich die Rahmenbedingungen seit Einführung der verpflichtenden Stoffstrombilanzverordnung im Jahr 2017 geändert hätten. Sowohl mit den 2020 verschärften Düngeregelungen als auch mit dem geplanten Aufbau eines Wirkungsmonitorings werde dem Ziel eines nachhaltigen Umgangs mit Nährstoffen auf den Landwirtschaftsbetrieben hinreichend entsprochen.

Zudem hatte der Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Stoffstrombilanzierung nicht der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie diene und nur in Deutschland verpflichtend umzusetzen sei. Für die Bundesregierung ist die Stoffstrombilanzverordnung hingegen ein Kernelement einer wirksamen Düngepolitik, wie sie nicht zuletzt von der EU-Kommission eingefordert wird.

Grundsätzliche Zustimmung fand in der Bundesratssitzung die Ermächtigung im Gesetzentwurf, eine Verordnung zu einem Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung vorzulegen. Gleichzeitig appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, über die geplanten Maßnahmen hinaus ein „robustes, rechtssicheres und vollzugtaugliches“ System für eine Maßnahmendifferenzierung auf einzelbetrieblicher Ebene zu etablieren. Die Maßnahmendifferenzierung müsse sicherstellen, „dass gewässerschonend wirtschaftende Betriebe näher zu bestimmenden Maßnahmen in belasteten Gebieten befreit werden können.“ AgE/rm

Glyphosat: Bayer AG weist Vorwürfe von Umweltorganisationen zurück
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29.09.2023 - 16:31
Glyphosat: Bayer AG weist Vorwürfe von Umweltorganisationen zurück

BRÜSSEL/WIEN. Die Bayer AG hat die Vorwürfe verschiedener Umweltorganisationen zurückgewiesen, sie habe bestimmte Studien zur Sicherheit des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat unterschlagen. In dieser Woche hatten die Umweltorganisationen Pesticide Action Network (PAN) Europe und GLOBAL 2000 eine sogenannte Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Konkret handelt es sich hierbei um eine Aufforderung, angebotene Beweise zu erheben und den Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Eine Klage, wie vereinzelt berichtet wurde, ist dies jedoch nicht.

Die beiden Organisationen monieren, dass das von der Bayer AG angeführte Herstellerkonsortium im aktuellen Antrag auf Wiederzulassung von Glyphosat unvorteilhafte Studien und Daten nicht vorgelegt habe. Es seien krebserregende und neurotoxische Effekten von Glyphosat verschwiegen worden.

Alle relevanten Studien eingereicht

Ein Sprecher der Bayer AG erklärte gegenüber AGRA-EUROPE, der Konzern sehe in den Anschuldigungen den erneuten Versuch, das eingereichte wissenschaftliche Dossier mit dem Antrag auf Erneuerung der EU-Genehmigung von Glyphosat sowie die Arbeit der EU-Zulassungsbehörden zu diskreditieren. „Das Unternehmen hat stets völlig transparent gehandelt und die geltenden EU-Vorschriften eingehalten. Wir haben alle relevanten Studien eingereicht, die für das wissenschaftliche Dossier erforderlich waren“, so der Unternehmenssprecher.

EFSA hatte keine Bedenken

Die bei der Bewertung von Glyphosat federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte in ihrem im Juli präsentierten Gutachten konstatiert, dass aus wissenschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine erneute Zulassung des Herbizidwirkstoffs bestehen. Laut der Behörde in Parma sind bei der Risikobewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie auf die Umwelt „keine kritischen Problembereiche“ festgestellt worden.

Offene Fragen beim Thema Biodiversität

In Bezug auf die Biodiversität wiesen die EFSA-Sachverständigen darauf hin, dass die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen über die Risikobewertung zulassen würden. In das Ergebnis ist auch die Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aus dem Vorjahr eingeflossen. Die EU-Behörde in Helsinki hatte bekanntlich dargelegt, dass die Kriterien für eine Einstufung von Glyphosat als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoff nicht erfüllt sind.

Österreich gegen Glyphosat

Mitte Oktober werden die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (ScoPAFF) über eine von der EU-Kommission vorgeschlagene zehnjährige Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entscheiden. Österreich hat bereits bekräftigt, dagegen zu votieren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will sich ebenfalls für einen Ausstieg aus Glyphosat einsetzen. Zumindest skeptisch hatte sich jüngst auch Frankreichs Agrarminister Marc Fesneau gezeigt. Allerdings scheint laut aktuellem Stand zumindest eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine Verlängerung möglich. AgE/kl

Vogelgrippe: Weiterhin Gefahr durch Wildvögel
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29.09.2023 - 15:56
Vogelgrippe: Weiterhin Gefahr durch Wildvögel

PARMA/SOLNA. Die Gefahr für landwirtschaftlich genutztes Geflügel und zunehmend auch Landtiere, durch den Kontakt mit Wildvögeln an dem hochpathogenen Aviären Influenza-Virus (HPAI) zu erkranken, ist weiterhin hoch. Das zeigt ein Bericht, der gemeinsam von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dem europäisches Referenzlabor (EURL) sowie dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erstellt wurde.  Demnach hat sich zwar die Prävalenz mit HPAI bei Hausgeflügel im Sommer abgeschwächt; zugenommen hat dagegen die Zahl infizierter Seevögel, vor allem entlang der Küstenlinie.

Biosicherheit in Pelztierhaltungsbetrieben verbessern

Die Autoren des Bericht schlussfolgern daraus, dass mit Beginn der Herbstwanderungssaison dem Schutz von Geflügel und anderen Nutztieren vor Wildvögeln Vorrang eingeräumt werden sollte. Auch die Biosicherheit in Pelztierhaltungsbetrieben müsse verbessert werden. Zwischen dem 24. Juni und dem 1. September wurden laut EFSA HPAI-Ausbrüche bei 25 heimischen und 482 wild lebenden Vögeln in 21 europäischen Ländern gemeldet.

Fleischfresser besonders betroffen

Die am stärksten betroffenen Säugetierarten waren dem Bericht zufolge weiterhin wilde und domestizierte Fleischfresser. Finnland habe besonders viele Ausbrüche gemeldet. Laut EFSA wurde das Virus auf 26 Farmen festgestellt, wo amerikanische Nerz-, Rot- und Arktis-Füchse sowie gewöhnliche Waschbären gehalten wurden.

Laut dem Bericht wird als wahrscheinlichste Quelle der Einführung der Kontakt mit wilden Möwen angenommen. Auch eine Übertragung zwischen einzelnen Betrieben könne nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Übertragung innerhalb einzelner Betriebe sei auch bei einigen Kontakttieren aufgetreten, die keine klinischen Anzeichen einer Infektion gezeigt hätten.

Risiko insgesamt gering

Derweil gelangt das ECDC zu dem Schluss, dass das Risiko einer Zoonose des HPAI-Virus in Europa für die allgemeine Bevölkerung nach wie vor gering sei. Für beruflich oder anderweitig exponierte Menschen, die Kontakt mit infizierten Vögeln oder Säugetieren hätten, sei das Risiko „gering bis mittelschwer“. AgE/kl

GEWISOLA-Kommunikationspreis: Rückenwind für die politische Interessenvertretung
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29.09.2023 - 12:01
GEWISOLA-Kommunikationspreis: Rückenwind für die politische Interessenvertretung

GÖTTINGEN. Hohe Auszeichnung für die vom Deutschen LandFrauenverband (dlv) initiierte „Bäuerinnenstudie“: Die Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus (GEWISOLA) hat die verantwortlichen Wissenschaftlerinnen des Thünen-Instituts und der Universität Göttingen mit dem GEWISOLA-Kommunikationspreis gewürdigt. dlv-Präsidentin Petra Bentkämper bescheinigte den Wissenschaftlerinnen, ihnen sei der Transfer von Wissenschaft in die Praxis hervorragend gelungen. „Davon profitieren auch wir als politische Interessenvertretung ungemein“, betonte Bentkämper.

Beeindruckende Öffentlichkeitsarbeit

Die Preisträgerinnen hätten mit ihrer Studie ein gesellschaftlich hochrelevantes und aktuelles Thema aufgegriffen, so die Begründung der Jury. Das Team habe es geschafft, durch eine beeindruckende Öffentlichkeitsarbeit die Bedeutung von Frauen in der Landwirtschaft in die breite Öffentlichkeit zu tragen. Der Kommunikationspreis wurde auf der GEWISOLA-Jahrestagung vergangene Woche in Göttingen verliehen. Entgegengenommen wurde er von Dr. Zazie von Davier, Imke Edebohls und Dr. Susanne Padel vom Thünen-Institut für Betriebswirtschaft sowie Anika Bolten, Christine Niens und Dagmar Wicklow vom Göttinger Lehrstuhl für Soziologie Ländlicher Räume. 

Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis

Laut Thünen-Institut haben die Autorinnen ihre Erkenntnisse über verschiedene Medien verbreitet. Dazu zählen eine Fotobroschüre, ein policy brief, Artikel in Fachzeitschriften, Social-Media-Aktivitäten, zahlreiche Vorträge sowie Interviews in Funk und Fernsehen. Als Folge hätten auch viele Zeitungen und Zeitschriften über die Inhalte berichtet. Für die Jury sind vor allem die Fotobroschüre „Frauen.Leben.Landwirtschaft“, aber auch der policy brief sehr gelungene Beispiele für den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis und die Gesellschaft.

Noch keine Gleichstellung der Geschlechter

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Gleichstellung der Geschlechter auf den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht erreicht sei. Nur 11 % der Betriebe werden von Frauen geleitet; bei der vorgesehenen Hofnachfolge liegt der Frauenanteil bei rund 18 %. Identifiziert werden erhebliche Zugangsbarrieren für Frauen in der Landwirtschaft, unter anderem durch veraltete Geschlechterbilder und traditionelle Vererbungspraxen. Die soziale Absicherung der Frauen fürs Alter beziehungsweise im Fall von Scheidung, Trennung oder Tod der Betriebsleitung werden als unsicher eingestuft. Daneben zeigt die Studie eine leichte Tendenz zu mehr weiblicher Hofnachfolge sowie einen wachsenden Anteil von Frauen, die eigenständig landwirtschaftliche Betriebe gründen. AgE/rm

Erntedank-Erklärung: Bekenntnis zum Schutz der natürlichen Ressourcen
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29.09.2023 - 11:08
Erntedank-Erklärung: Bekenntnis zum Schutz der natürlichen Ressourcen

BERLIN. Zu einem bewussten Umgang mit den Ressourcen bekennen sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche LandFrauenverband (dlv) und Vertreter der Kirchen. „Unsere Ernährung und unser Wohlstand sind von der Gesundheit des Bodens, der Vielfalt der Pflanzen- und Tierwelt sowie den natürlichen Lebensgrundlagen abhängig“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung zum Erntedank, die der Bauernverband, der LandFrauenverband sowie der Evangelische Dienst auf dem Lande in der EKD (EDL) und die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) diese Woche herausgegeben haben. „Es ist unsere Aufgabe“, den Reichtum der Schöpfung für künftige Generationen zu erhalten und einen Beitrag dazu zu leisten, ihn fair und gerecht zu verteilen. Dies dürfe nicht den Landwirtinnen und Landwirten als Aufgabe zugewiesen werden - es sei eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, stellen DBV, dlv, EDL und KLB fest.

Gute Ernten keine Selbstverständlichkeit

„Auf Grund des Klimawandels sind gute Ernten längst keine Selbstverständlichkeit mehr“, so DBV-Präsident Joachim Rukwied anlässlich der Erntedank-Erklärung. Die diesjährige Ernte sei wegen des wechselhaften Wetters „eine große Herausforderung für uns Bauern“ gewesen. Um eine zuverlässige Versorgung mit hochwertigen, heimischen Lebensmitteln auch zukünftig zu gewährleisten, müssten beispielsweise Anpassungen an den Klimawandel getroffen und der immer noch viel zu starke Flächenverbrauch gestoppt werden“, mahnte der Bauernpräsident.

Gemeinsame Verantwortung

In der Erklärung der Verbände und Kirchen wird die gemeinsame Verantwortung von Landwirtschaft, Verbrauchern, Handel und Politik betont. DBV, dlv, EDL und KLB weisen darauf hin, dass für eine zukunftsfähige Landwirtschaft „ein einseitiger ökonomischer Blick“ nicht ausreiche und um die soziale Perspektive erweitert werden müsse. Die Rahmenbedingungen seien so zu gestalten, „dass dies für die Betriebe wirtschaftlich und menschlich möglich ist“. Gesunde landwirtschaftliche Betriebe benötigten zudem „gesunde, glückliche und zufriedene Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter mit ihren Familien“. AgE/rm

Biogasanlagen: Kein einziges Gebot bei jüngster Ausschreibung
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28.09.2023 - 16:53
Biogasanlagen: Kein einziges Gebot bei jüngster Ausschreibung

BONN. Nachdem bei der Ausschreibungsrunde zum 1. April 2023 die eingereichte Gebotsmenge für Biomasseanlagen das von der Bundesnetzagentur ausgeschriebene Volumen noch deutlich übertroffen hatte, kam jetzt der Absturz. Wie die Behörde heute in Bonn mitteilte, wurde bei der Ausschreibung zum Gebotstermin 1. September kein einziges Gebot für Biomasseanlagen eingereicht. Das Ausschreibungsvolumen belief sich allerdings nur auf 8 MW. Bei der Ausschreibung im Frühjahr waren 495 Gebote für insgesamt 532 MW abgegeben worden; ausgeschrieben waren damals 300 MW. Insgesamt erhielten seinerzeit 271 Gebote mit 302 MW einen Zuschlag, wobei der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 18,92 ct/kWh lag.

Innovationsausschreibung diesmal deutlich überzeichnet

Nach Angaben der Bundesnetzagentur war die Innovationsausschreibung zum 1. September stark überzeichnet. „Nach zwei schwachen Runden haben die Innovationsausschreibungen wieder Fahrt aufgenommen. Die nahezu doppelte Überzeichnung zeigt, welche Dynamik die Erneuerbaren haben können“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bonner Behörde. An den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung abgegeben werden.

Ergebnisse im Detail

Bei einer Ausschreibungsmenge von 400 MW wurden 53 Gebote für insgesamt 779 MW eingereicht. Sämtliche Gebote entfielen der Agentur zufolge auf Kombinationen von Solaranlagen und Speichern. Im Ergebnis erhielten 32 Gebote mit 408 MW einen Zuschlag. Die betreffenden Gebotswerte reichten von 7,76 Cent/kWh bis 8,78 Cent/kWh. Der mengengewichtete Zuschlagswert betrug im Mittel 8,33 Cent/kWh. Damit lagen sowohl dieser Wert als auch der jeweilige Höchstwert um 1,8 Cent/kWh über denen des Gebotstermins 1. Juli 2023 für solare Freiflächenanlagen.

Bei den angegebenen Flächenkategorien gingen 21 Zuschläge mit 175 MW an Projekte, die auf 500 m-Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen geplant sind. Zum Jahresbeginn waren die hier förderfähigen Flächen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 200 m auf 500 m erweitert worden. Regional betrachtet ging aktuell über die Hälfte der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern. AgE/ri

Jahresbericht Stand Deutsche Einheit: Im Osten dominieren Großbetriebe in strukturschwachen Regionen
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28.09.2023 - 12:54
Jahresbericht Stand Deutsche Einheit: Im Osten dominieren Großbetriebe in strukturschwachen Regionen

BERLIN. Die Unterschiede in der Agrarstruktur zwischen Ost und West thematisiert der Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit, den der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider, gestern in Berlin vorgestellt. Darin verweist die Regierung auf die im Vergleich zum Westen im Schnitt deutlich größeren landwirtschaftlichen Einheiten in den ostdeutschen Ländern. Sie hätten dadurch Wettbewerbsvorteile, lägen aber zumeist in relativ strukturschwachen ländlichen Räumen mit niedriger Innovationskraft, schlecht ausgebauter Infrastruktur und schneller Alterung der Bevölkerung.

Die Unternehmen seien dort in der Regel „ein bedeutender Faktor einer sonst eher mäßigen Wertschöpfung““, heißt es in dem Bericht. Dadurch verringerten sich verfügbare Mittel, um Basisdienstleistungen und staatliche Grundversorgung „für einen sich leerenden Raum“ aufrechtzuerhalten. Demgegenüber sei die Agrarstruktur in Westdeutschland weiterhin eher durch kleinere Betriebe mit einer niedrigen Flächenausstattung geprägt, die insbesondere im Süden nicht selten im Nebenerwerb bewirtschaftet würden.

Zweigeteilte Förderpolitik

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, schlagen sich die Unterschiede in der Förderpolitik nieder. In Ostdeutschland setzten die Länder einen größeren Teil der verfügbaren Mittel in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für investive Förderung und weitere, nicht flächenbezogene Fördermaßnahmen ein. Dagegen stünden in den süd- und westdeutschen Bundesländern flächenbezogene Fördermaßnahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Kontext mit Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie Biodiversität im Vordergrund.

Begründet sei dies auch im Zusammenhang mit der Einkommenswirksamkeit dieser Vorhaben für die dort eher kleinen landwirtschaftlichen Betriebe. Im investiven Bereich dominierten in den ostdeutschen Bundesländern solche, die den ländlichen Räumen zu Gute kommen. Demgegenüber seien im Westen eher Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe sowie in die Vermarktung der landwirtschaftlichen Produktion gefragt. Bezogen auf die Arbeitskräfte erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe juristischer Personen in den neuen Ländern überdurchschnittliche Investitionsförderungen und Zuschüsse.

Immer weniger Arbeitskräfte

Deutliche Unterschiede zwischen Ost und West weist der Bericht in der Verfügbarkeit von Arbeitskräften aus. Besonders angespannt sei die Situation in peripheren ländlichen Arbeitsmarktregionen Ostdeutschlands, wo aufgrund der jahrzehntelangen Abwanderung deutliche weniger Neuzugänge auf den Arbeitsmarkt kämen. Nachteilig wirke sich die demografische Entwicklung aus. Während die Erwerbsbevölkerung im Alter von 20 bis 67 Jahren bis 2030 bundesweit im Schnitt um 3,1 % zurückgehe, sei der Rückgang in Ostdeutschland mit 6,7 % stärker als in Westdeutschland. AgE/rm

Erneuerbare Kraftstoffe: Einsatz in schweren Lkw honorieren
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28.09.2023 - 12:24
Erneuerbare Kraftstoffe: Einsatz in schweren Lkw honorieren

BERLIN. Nach Einschätzung mehrerer Wirtschaftsbranchen muss der Einsatz von Bio- beziehungsweise erneuerbaren Kraftstoffen bei schweren Lastkraftwagen auch in den nächsten Jahren möglich sein und als Klimaschutzmaßnahme angerechnet werden, da alternative Antriebe nicht verfügbar sein dürften. Wie die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) heute mitteilte, haben sich 65 Unternehmen und Verbände der Logistik- und Busbranche sowie der Kraftstoff-, Nutzfahrzeug- und Zulieferindustrie in einem offenen Brief an die Bundesregierung und Abgeordnete gewandt. Gemeinsam rufen Sie dazu auf, den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe in großen Lkw künftig als Beitrag zum Klimaschutz regulatorisch zu berücksichtigen. Dazu müsse sich die deutsche Politik auf EU-Ebene für die Einführung eines sogenannten „Carbon-Correction-Factors“ in die Regelung der CO2-Emissionsstandards bei der Neuzulassung schwerer Nutzfahrzeuge einsetzen.

Große Herausforderung

Die Verbände geben zu bedenken, dass bei schweren Nutzfahrzeugen die Transformation zur Klimaneutralität eine besonders große Herausforderung darstelle. Insbesondere der Aufbau leistungsfähiger Initialnetze für Strom und Wasserstoff werde noch einige Jahre benötigen. Sämtliche Prognosen gehen den Verbänden zufolge von einem stetigen Verkehrswachstum auf der Straße aus. Umso wichtiger seien wirksame Maßnahmen und die Verbreiterung des Handlungsfelds zur Reduzierung der CO2-Emissionen.

Neben Batterie- und Wasserstoff-Fahrzeugen könnten auch konventionelle Lkw mit Verbrennungsmotor einen großen Beitrag leisten, sofern sie mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben würden. Hier müsse dringend nachgeschärft werden, indem die der geplanten Regulierung zugrundeliegende Emissionsberechnung um einen technologieneutralen Kraftstofffaktor, den „Carbon Correction Factor“, ergänzt werde, heißt es in dem Schreiben.

Falsche Annahme

Der EU-Verordnungsentwurf für die Novellierung der CO2-Emissionsstandards für neue schwere Nutzfahrzeuge benachteiligt laut den Verbänden die schweren Lkw mit Verbrennungsmotoren, indem eine Bewertung unter der Annahme erfolge, diese würden ausschließlich mit fossilen Kraftstoffen betrieben. Heute stammten aber bereits 15 % der in der Europäischen Union getankten Compressed-Natural-Gas-(CNG)- und Liquefied-Natural Gas-(LNG)-Mengen aus erneuerbaren Quellen.

Durch die fälschliche Annahme eines 100 % fossilen Betriebs könnten CO2-Strafzahlungen von bis zu 10 000 Euro fällig werden. Diese ungerechtfertigten Kosten führten zu vermeidbaren volkswirtschaftlichen Mehrbelastungen, so die Verbände. Durch den Carbon-Correction-Factor könnten dieser Missstand behoben und der weitere Hochlauf aller erneuerbaren Kraftstoffe gefördert werden. AgE/ri

Pflanzenöl: USDA: Weltproduktion auf Rekordkurs
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28.09.2023 - 09:11
Pflanzenöl: USDA: Weltproduktion auf Rekordkurs

BERLIN/WASHINGTON. Die globale Erzeugung von Pflanzenölen wird 2023/24 wohl zum dritten Mal in Folge steigen und ein neues Spitzenvolumen erreichen. Wie die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) jetzt in Berlin mitteilte, erwartet das amerikanische Landwirtschaftsministerium (USDA) für die laufende Vermarktungssaison eine Gesamtmenge von 222,8 Mio t; gegenüber 2022/23 wäre dies ein Plus von 6,5 Mio t. Damit ließe sich der erwartete Bedarf von 217,5 Mio t mehr als ausreichend decken. In der Folge würden die globalen Pflanzenölbestände bis Ende 2023/24 um etwa 100 000 t auf 30,6 Mio t aufgestockt.

Das mengenmäßig bedeutendste Pflanzenöl bleibt laut USDA Palmöl mit einer internationalen Erzeugung von 79,5 Mio t im Prognosejahr; im Vergleich zu 2022/23 wäre das ein Plus von 1,9 Mio t und der dritte Zuwachs in Folge. Indonesien bleibt mit voraussichtlich 47 Mio t Palmöl der größte Produzent, gefolgt von Malaysia mit 19 Mio t und Thailand mit fast 3,5 Mio t.

Außerdem wird nach Einschätzung der Washingtoner Fachleute die Produktion von Sojaöl 2023/24 im Vorjahresvergleich um 2,9 Mio t auf 61,6 Mio t ausgeweitet; das wäre die größte Menge aller Zeiten. Haupterzeuger bleibt wohl China mit 17,2 Mio t Sojaöl. Auf den Plätzen zwei und drei dürften weiterhin die USA und Brasilien rangieren, und zwar mit Produktionsvolumina von 12,2 Mio t beziehungsweise 10,7 Mio t Sojaöl.

Außerdem erwartet das US-Agrarressort für 2023/24 einen Anstieg der globalen Sonnenblumenölproduktion um 600 000 t auf 21,7 Mio t. Auslöser sei eine verbesserte Verfügbarkeit von Sonnenblumensaat infolge der Anbauausweitung von Sonnenblumen. Allein 6,6 Mio t Sonnenblumenöl entfallen wahrscheinlich auf Russland; im Vergleich zum Vorjahr wäre das ein Zuwachs von 300 000 t. Auch für die Ukraine und die EU wird mit Produktionszuwächsen gerechnet, während Argentinien und die Türkei weniger erzeugen dürften. Indes erwartet das USDA mit Blick auf Rapsöl, dass die Welterzeugung 2023/24 mit ungefähr 33 Mio t das Vorjahresvolumen um 400 000 t übertreffen wird. AgE/kk

Weidehaltung: BUND fordert Prämien für Weidehaltung und extensive Grünlandnutzung
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27.09.2023 - 18:04
Weidehaltung: BUND fordert Prämien für Weidehaltung und extensive Grünlandnutzung

BERLIN. Für eine deutschlandweite Förderung der Weidehaltung von Milchkühen spricht sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus. In einem Positionspapier bezeichnet die Umweltorganisation die extensive Weidehaltung als „Schlüsselfaktor für die Artenvielfalt“ und hebt ihre klimaschonende Wirkung hervor. „Weidehaltung ist besonders gute Tierhaltung. Gut für die Biodiversität, gut für das Tier und gut für das Klima“, erklärte die stellvertretende Bundesvorsitzende des BUND, Myriam Rapior, gegenüber AGRA-EUROPE.

„Ein gesellschaftlich gewünschtes und ökologisch besonders hochwertiges System wie die Weidehaltung braucht politische Unterstützung“, betonte Rapior. Dieses müsse sich auch für die Betriebe lohnen. Es brauche daher bessere rechtliche Rahmenbedingungen sowie finanzielle Anreize für die ganzjährige oder zumindest überwiegende Weidehaltung.

Förderung nach Besatzdichte staffeln

Nach Ansicht des BUND entspricht die Weidehaltung den gesellschaftlichen Wünschen an eine tierwohlfreundliche und nachhaltige Milchviehwirtschaft. Jedoch habe der landwirtschaftliche Strukturwandel zu einem Rückgang der Weidehaltung geführt. Lediglich 30 % der Milchkühe hätten heute Zugang zu einer Weide. Der BUND fordert daher eine Sommerweideprämie für Milchkühe bei den Öko-Regelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie eine Grünlandprämie für eine späte Mahd ab dem 1. beziehungsweise 15. Juli.

Die Förderung der nachhaltigen Weidewirtschaft und der Futtermittelproduktion auf Grünland sollte dabei dem BUND zufolge gestaffelt werden. Je extensiver die Beweidung und je später die Grünlandmahd, desto höher die Prämie, lautet der Vorschlag des Verbandes. Zudem sollten heimische Eiweißpflanzen, die Nährstoffeffizienz im Grünland und eine Erhöhung des Grundfutteranteils gefördert werden. Darüber hinaus sollten Teilflächen unbürokratischer gefördert und Beratungsangebote auf Länderebene ausgebaut werden.

Tierzahlen insgesamt senken

Grünland habe ein enormes Potenzial als Kohlenstoffsenke, heißt es in dem Papier. Rinder seien in der extensiven Weidehaltung daher keine „Klimakiller“. Gleichzeitig plädiert die Umweltorganisation für eine Reduzierung der Tierzahlen insgesamt. „Wenn die Weidehaltung unterstützt werden soll, muss in Deutschland auch die Anzahl der gehaltenen Tiere sinken“, sagte Rapior dazu. Dies sei die Voraussetzung, dass zum einen allen Tieren ein Weidezugang ermöglicht werden könne und zum anderen das Grünland nicht übernutzt werde.

Kritisch sieht der BUND in diesem Zusammenhang Großbetriebe. Es sei technisch herausfordernd, einen Weidezugang in Betrieben mit mehr als 100 Kühen zu gewährleisten. Umbaumaßnahmen, die eine Weidehaltung ermöglichen, sollten laut BUND daher gefördert werden. AgE/nr

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