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Sichere Lagerung von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Betrieb

Gesetzliche Vorschriften sowie die „gute fachliche Praxis“ für Landwirtinnen und Landwirte enthalten auch Vorgaben für die korrekte und sichere Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Ein sicherer Lagerraum und gutes Lagermanagement im landwirtschaftlichen Betrieb sind Voraussetzung dafür, dass Pflanzenschutzmittel auch bei größeren Lagerbeständen nicht zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Eine gute Übersicht bietet das IVA-Lagerposter zum Download / Bestellen.

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Lagerung der gefüllten Gebinde

  • Lagerraum immer abschließen
  • Lagerraum ordentlich und sauber halten
  • Lagerliste zur Bestandsüberwachung führen
  • Produkte trocken lagern
  • Lagerhinweise der Hersteller auf dem Umkarton oder im Sicherheitsdatenblatt beachten
  • Gebinde regelmäßig auf Undichtigkeit kontrollieren
  • Anbruchgebinde gut verschließen
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Umgang mit gefüllten Gebinden

  • Tragen Sie stets geeignete Schutzkleidung:

– Standardschutzanzug Pflanzenschutz oder geeignete Ärmelschürze
– Schutzhandschuhe (Universal-Schutzhandschuh-Pflanzenschutz)
– dichtabschließende Schutzbrille
– Gummistiefel

  • Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden
  • Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen
  • Bei beschädigten Gebinden das Produkt in geeignete Behälter umfüllen und diese kennzeichnen
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Lagerung und Entsorgung

  • Ausgelaufene Pflanzenschutzmittel mit geeigneten Materialien aufnehmen und nach Instruktion der Feuerwehr entsorgen
  • Gespülte (sofern spülbar) und restentleerte Gebinde getrennt von den Verschlüssen aufbewahren (bspw. im Pflanzenschutzmittel-Lager)
  • Mit dem Zeichen PAMIRA gekennzeichnete Packmittel zur PAMIRA-Sammlung bringen (Sammelstellen und Termine unter www.pamira.de), ansonsten nach Instruktion in der Gebrauchsanleitung handeln
  • PRE ist für die Rücknahme und Entsorgung unbrauchbarer Pflanzenschutzmittel und anderer Chemikalien aus der Landwirtschaft zuständig (weitere Infos unter www.pre-service.de)

 

® PAMIRA und PRE sind eingetragene Marken des IVA.

Konkrete Tipps zur Einrichtung eines sicheren Lagerraums im landwirtschaftlichen Betrieb geben die zehn Regeln zur Einrichtung eines Pflanzenschutzmittellagers.

10 Regeln für die Einrichtung eines Pflanzenschutzmittellagers im landwirtschaftlichen Betrieb
  1. Pflanzenschutzmittel getrennt von Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Dünger, Branntkalk und sonstigen brennbaren Stoffen lagern.
  2. Der Boden des Lagerraums muss so beschaffen sein, dass ausgelaufene Pflanzenschutzmittel nicht in den Untergrund oder in die Kanalisation gelangen können.
  3. Zündquellen im Lagerraum vermeiden (z. B. Lichtschalter möglichst außen anbringen, keine Elektrogeräte im Lager verwenden).
  4. Für gute Belüftung sorgen.
  5. Möglichst stabile, abschließbare Tür anbringen, Fenster einbruchssicher gestalten.
  6. Geeigneten Feuerlöscher bereithalten. Je nach Größe des Lagers kann es auch erforderlich sein, mehrere Feuerlöscher verfügbar zu halten.
  7. Waschgelegenheit in der Nähe des Lagerraums einrichten.
  8. Stabile, standfeste Regale aus nicht brennbarem Material verwenden, idealerweise mit integrierter Auffangwanne.
  9. Geeignete Aufnahmebehälter und saugfähiges Material für ausgelaufene Flüssigkeiten bereithalten, z. B. Chemikalienbinder oder trockenen Sand.
  10. Nach gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für das Lager bei der zuständigen Behörde erkundigen.
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Immer alles im Blick

Das IVA-Lagerposter sorgt im Lager selbst dafür, dass diese zehn Regeln immer im Blickfeld sind. 

 

Download / Bestellung des Lagerposters

 

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Sichere Lagerung von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Betrieb

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Dr. Volker Kaus

Leiter Wirtschaft und Nachhaltigkeit

    • +49 69 2556-1277
  • kaus.iva@vci.de