Biozid-Produkte gegen Schadinsekten und Schimmelpilze sollen nach Ideen der Umweltministerin aus den Regalen des Handels verschwinden
Die auf Initiative des Bundesumweltministeriums (BMU) beschlossene „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ baut, wie der sperrige Name schon andeutet, auf mehr Bürokratie. Nützliche Produkte für Privathaushalte, mit denen sie ihre Gesundheit, Lebensmittel oder ihre Wohnräume schützen, sollen nur nach verpflichtenden „Beratungsgesprächen“ verkauft werden. Dafür müssten Drogeriemärkte umgebaut, tausende Mitarbeiter geschult und neue Kontrollstellen bei Behörden eingerichtet werden – oder der Handel listet die Produkte aus.
„Das Selbstbedienungsverbot begründet das BMU mit einem angeblichen Vergiftungsrisiko durch die Produkte. Dabei sind diese Produkte ausdrücklich für Privatnutzer zugelassen worden, weil sie auch von Laien ohne Risiko zu verwenden sind. Hier werden Hersteller, Handel und letztlich die Kunden gegängelt, ohne dass ein nennenswerter Nutzen für Mensch und Umwelt erkennbar wäre“, kommentierte IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer.
Weitere Beiträge
Pressemitteilungen
Ansprechpartner
Martin May
Geschäftsführer, Leiter Kommunikation und Politik
- Konzeption und Planung der Kommunikation
- Pressesprecher
-
- +49 69 2556-1249
-
may.iva@vci.de
- Konzeption und Planung der Kommunikation
- Pressesprecher
-
- +49 69 2556-1249
-
may.iva@vci.de