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Pflanzenschutzmittel werden in Deutschland überwiegend korrekt angewendet. Foto: Bayer CropScience
12.01.2012
Umwelt & Verbraucher

Gute Noten für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

BVL legt Jahresbericht 2010 vor – Handel und Anwender überprüft

„Die große Mehrheit der Handelsunternehmen und der landwirtschaftlichen Betriebe geht mit Pflanzenschutzmitteln korrekt um.“ Das ist das Fazit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach Auswertung des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms 2010.

Im Jahr 2010 suchten die Kontrolleure rund 4 900 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft auf. 98,4 Prozent der Anwender verfügten über die geforderte Sachkunde, auf 97,7 Prozent der Flächen wurden die Anwendungs- und Bienenschutzbestimmungen eingehalten und bei 96,7 Prozent der Pflanzenschützgeräte lag ein Nachweis für den korrekten technischen Zustand vor. Neun von zehn Betrieben dokumentierten den Einsatz der Mittel. 

Bei den fast 2 600 überwachten Handelsbetrieben waren 96,2 Prozent des Personals sachkundig, und in 91 Prozent der Verkaufsstellen wurde das Selbstbedienungsverbot beachtet. In jeder fünften Verkaufsstelle fanden die Kontrolleure Mittel, deren Zulassung ausgelaufen war.      

Ein Schwerpunkt des Programms waren Gärtnereien und Baumschulen. Die Zahlen sind nicht repräsentativ, da schwerpunktmäßig Betriebe geprüft wurden, die im Verdacht standen, nicht zugelassene Mittel zu verwenden. In 18,3 Prozent der Fälle bestätigte sich der Verdacht oder es handelte sich um importierte Jungpflanzen, die im Ursprungsland mit in Deutschland nicht zugelassenen Mitteln behandelt worden waren. Solche nicht repräsentativen „Anlasskontrollen“ fanden auch auf befestigten Freiflächen wie Gehwegen, Garagenauffahrten oder Parkplätzen statt. Dabei stellte sich heraus, dass auf 38,9 Prozent der Flächen Unkrautbekämpfungsmittel ohne entsprechende Genehmigung verwendet worden waren. Vielen Anwendern ist nicht bekannt, dass ist die Anwendung nach dem Pflanzenschutzgesetz auf diesen Flächen verboten ist. Informationen dazu hält „Unkrautfrei ohne Reue“  bereit.

Das BVL koordiniert das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm auf Bundesebene und veröffentlicht die Ergebnisse im jährlichen Turnus. Die Bundesländer sind zuständig für die Kontrollen und die Ahndung der Verstöße.

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