Insbesondere in Städten kann man pro Einwohner mit bis zu drei Wanderratten rechnen. Deshalb ist abzusehen, wann der Einzelne sein persönliches Erlebnis mit den Tieren haben wird. Bevorzugte Aufenthaltsorte im Garten sind in der Nähe von Hühner- und Kaninchenställen oder Hundezwingern, aber auch von Müll- und Abfallbehältern, Kompostanlagen sowie von Kaminholzstapeln oder zugestellten Ecken. Die Tiere machen sich an unseren Vorräten zu schaffen oder verschmutzen sie mit Kot und Urin. Sie können etwa 100 verschiedene Infektionskrankheiten bei Menschen und Tieren übertragen und werden damit zu einer Gesundheitsgefahr.
Bevorzugte Aufenthaltsorte ermitteln
Ratten sind so erfolgreich, weil vor allem ein ausgeprägtes Misstrauen zu ihrer Überlebensstrategie gehört. Ein weiterer Punkt ist, dass die Tiere schon nach drei Monaten geschlechtsreif werden. Wer Ratten entdeckt, muss damit rechnen, dass sich noch mindestens 20 bis 80 weitere in dem Areal befinden, denn die Tiere leben in Rudeln. Wenn allerdings nur gelegentlich mal ein Exemplar gesehen wird, heißt das noch nicht, dass schon ein Rudel im Garten heimisch ist. In diesem Fall ist allerdings eine erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Solche Späher-Ratten sind rangniedere oder ältere Tiere, die ausgesandt werden, um vorzukosten, ob die gefundene Futterquelle geeignet ist. Bei Misstrauen wird die Quelle mit Urin für andere Artgenossen als ungeeignet markiert.
Die Tiere sind ständig auf der Suche nach Futter und das in einem Umkreis von bis zu 400 Metern vom Nest. Dabei ist zu beobachten, dass auch Vogelfutterstellen willkommen sind. Bevorzugte Areale sollten kontrolliert werden. Bei einem Rattenbefall sind mindestens 6 Zentimeter große Erdlöcher, auch unter Plattenwegen und vorzugsweise im Kompost zu finden. Außerdem sind ausgeprägte Laufwege und spindelförmige Kotballen, die weich und glänzend sind, ein deutliches Zeichen für die akute Anwesenheit von Ratten. Im Herbst dringen die Tiere zum Überwintern auch in die Häuser ein. Im Garten sind Komposthaufen mit ihrer Verrottungswärme bevorzugte Orte.
Die Rechtslage beim Umgang mit Rattenbefall ist unterschiedlich. So gibt es durch Ermächtigung nach dem Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen verschiedene Regelungen in den Ländern oder Kommunen. Sie reichen von der Empfehlung zur Meldung bis zur gesetzlichen Meldepflicht an die zuständigen Behörden. Bei der Bekämpfung sind die Regelungen auch differenziert von der selbst durchzuführenden Bekämpfung bis zur Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfers. Die Schädlingsbekämpfer verfügen über höher wirksame Präparate, als die, die zur Anwendung für Kleinverbraucher zugelassenen sind. Auskünfte über die jeweilige Rechtslage kann in den Gesundheitsbehörden erfragt werden.
Vorbeugende Maßnahmen im Garten
Ratten sind Allesfresser. Deshalb müssen Futterreste in der Tierhaltung über Nacht vermieden werden. Speisereste gehören nicht auf den Kompost. Fallobst muss regelmäßig und sorgfältig entfernt werden. Bei Vogelfutterstellen sollte man dafür sorgen, dass keine Reste auf dem Boden verbleiben. Besonders kritisch sind offene Futterstellen, in denen schon Ratten direkt beim Fraß beobachtet wurden. Die Gelben Säcke sollten erst am Tag der Abholung vor die Tür gestellt werden. Bio- und Mülltonnen sollten geschlossen gehalten werden. Kramecken sollte man aufräumen, denn Ratten mögen keine Veränderung der Umgebung.
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