MONITOR-Redaktion übersieht, dass neue Zulassungsregeln auf EU-Verordnung basieren
Nach Ansicht des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) hat die Redaktion des Magazins dabei übersehen, dass das neue Zulassungsrecht für Pflanzenschutzmittel auf eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2009 zurückgeht. Durch diese EU-Verordnung, die im Juni des Jahres in allen Mitgliedsstaaten vollständig in Kraft tritt, werden die Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel, anders als vom WDR dargestellt, drastisch verschärft.
Die EU-Verordnung 1107/2009 sieht so genannte „Cut-off“-Kriterien bei der Zulassung vor. Damit werden bestimmte Pflanzenschutz-Wirkstoffe aufgrund bestimmter Eigenschaften per se ausgeschlossen. Die europäische Pflanzenschutz-Industrie hat diese Abkehr von einer wissenschaftlichen Risikobewertung stets kritisiert.
Weitere Recherchequellen für Journalisten:
EU-Verordnung 1107/2009 zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
Kommentar des IVA zur Neuregelung des Pflanzenschutzrechts (Januar 2009)
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