Industrieverband warnt vor deutschen Sonderwegen und begrüßt Einführung eines Straftatbestands für den Handel mit illegalen Pflanzenschutzmitteln
„Die deutsche Pflanzenschutz-Industrie bekennt sich vorbehaltlos zum Ziel des europäischen Pflanzenschutzrechts, nämlich dem hohen Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt. Die gesetzliche Neuordnung bietet eine große Chance, die verschiedenen Zulassungssysteme in Europa weiter zu harmonisieren und damit den Binnenmarkt zu stärken. Von deutschen Sonderwegen oder nachträglichen Verschärfungen der europäischen Rahmenrichtlinie sollte der Gesetzgeber unbedingt absehen“, unterstreicht IVA-Hauptgeschäftsführer Volker Koch-Achelpöhler.
Zu den wesentlichen Neuerungen des Gesetzentwurfs zählt auch die Einführung eines Straftatbestands für Herstellung und Handel mit gefälschten Pflanzenschutzmitteln. Mit bis zu drei Jahren Gefängnis soll künftig bestraft werden, wer falsch ausgezeichnete Pflanzenschutzmittel herstellt oder in den Handel bringt; schon der Versuch ist strafbar. Die Pflanzenschutzmittel-Hersteller begrüßen diese Verschärfung ausdrücklich, da so wirksamer als bisher Fälscher abgeschreckt werden können.
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