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In den letzten drei Jahren schwankt der tägliche Wasserverbrauch zwischen 120 und 123 Litern Trinkwasser pro Person. Etwa 4 Prozent davon werden wirklich als Trinkwasser und für die Essenszubereitung genutzt (Quelle: Bundesumweltministerium). Foto: istock
22.03.2018
Umwelt & Verbraucher

Besseres Wasser durch neue Düngeverordnung?

Am 22. März ist Weltwassertag

Sauberes Trinkwasser für jedermann – auf dieses Ziel wollen die Vereinten Nationen am Internationalen Tag des Wassers hinweisen. Die im Sommer 2017 in Kraft getretene deutsche Düngeverordnung passt zu diesem Anliegen. Sie soll unser Wasser (noch) sauberer machen. Landwirte, Wasserwerke und Wissenschaftler bewerten das umfangreiche Werk jedoch kritisch. Bleibt unter dem Strich ein Nutzen übrig?

Wie kam es zur neuen Düngeverordnung?

Die neue Düngeverordnung ist erlassen worden, um vor allem die im öffentlichen Fokus stehenden, überhöhten Nitratgehalte im Grundwasser zu reduzieren. Mitverantwortlich für die regional zu hohen Gehalte ist der unsachgemäße Nährstoffeinsatz, der zum Eintrag aus dem Boden in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer führt. Im Nitratbericht 2012 der Bundesregierung waren in den Beobachtungsbrunnen im Vergleich zu anderen EU-Staaten relativ häufig Nitratgehalte oberhalb des Grenzwerts von 50 Milligramm pro Liter Trinkwasser ermittelt worden. Das führte zu einer Klage seitens der EU, weil Deutschland damit gegen die europaweite Nitratrichtlinie verstößt. So unter Druck gesetzt, wurde nach intensiver Diskussion die Novellierung des Düngerechts verabschiedet und in nationales Recht umgesetzt.

Doch schon während der Neufassung tauchten die ersten Zweifel auf. Zum einen lagen nämlich nur die deutschen Beobachtungsbrunnen überwiegend in „Risikogebieten“. Also in Regionen mit hoher Viehdichte, intensivem Sonderkulturanbau oder sandigen – sprich durchlässigen – Böden. Sie sind deswegen nicht repräsentativ. Dies führte zu einer deutlichen Erweiterung der Messstellen und folglich im aktuellen Nitratbericht 2016 zu einem besseren Abschneiden Deutschlands. Zum anderen ist unter Experten strittig, ob es für einen Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser überhaupt eine sachgerechte wissenschaftliche Begründung gibt. Nitrat ist in den bislang üblichen Mengen vermutlich harmlos.

Was regelt die Düngeverordnung?

Das umfangreiche Gesetzeswerk steckt den Landwirten engere Leitplanken für den Düngereinsatz. Bevor ein Landwirt heute auf den Traktor steigt, muss er eine Düngebedarfsermittlung durchführen und diese nachweisbar dokumentieren. Weitere Inhalte sind: weniger Düngung im Herbst, längere Pausen für Düngerausbringung im Winter und die Begrenzung der Düngung mit Gülle oder erstmals einschließlich Gärresten aus Biogasanlagen auf 170 Kilogramm pro Hektar und Jahr. Außerdem reduzierte, tolerierbare Stickstoff- und Phosphorüberschüsse in der Nährstoffbilanz, in der alle Nährstoffzuflüsse und -abflüsse erfasst werden. Das ist noch lange nicht alles. Über viele Seiten folgen detaillierte Tabellen, Sonderregelungen und Ausnahmen. Ob die vermeintliche Genauigkeit praxisgerecht ist, darf durchaus hinterfragt werden.

Kritik von vielen Seiten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich zwar überwiegend zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss. Viele Landwirte sind jedoch verunsichert, was noch geht und was nicht mehr geht. Häufig hilft nur ein Anruf beim Betriebsberater. Bei Verstößen drohen saftige Strafen, die mehrere tausend Euro ausmachen können. Kritik wird auch an dem hohen bürokratischen Aufwand geäußert.

Für die Wasserwirtschaft, wie zum Beispiel für die Gelsenwasser AG, gehen die Regelungen hingegen nicht weit genug. Insbesondere die 170-Kilogramm-Grenze wird als zu hoch angesehen. Dazu kämen zu viele Ausnahmen und zu wenig Kontrollen, sodass kaum mit geringeren Gehalten und Aufbereitungskosten zu rechnen sei. Auch Wissenschaftler wie der Kieler Professor Friedhelm Taube üben Kritik. Die Ausnahmeregelungen bei der Berechnung der Nährstoffsalden böten zu viele Schlupflöcher. Der Staat solle sich nicht um jedes Detail kümmern und damit die Bürokratie ausufern lassen, sondern sich auf die Ergebniskontrolle konzentrieren.

Landwirte fühlen sich gegängelt

Zukunftsorientierte und unternehmerisch denkende Landwirte brauchen eigentlich keine Düngeverordnung. Sie düngen nach Möglichkeit genau so viel, wie die Pflanze für einen guten Ertrag benötigt. Viele sind es gewohnt, mit modernen Methoden wie optischen Sensoren den Dünger optimal zu bemessen und dabei die jeweilige Witterung und andere Wachstumsbedingungen einzubeziehen. Jetzt müssen sie darauf achten, die mit allgemeinen Formeln und Faustzahlen ermittelten Obergrenzen einzuhalten, die nicht unbedingt die Realität abbilden. Und ein Kontrolleur sitzt ihnen immer im Nacken.

Schlechte Zeiten für schwarze Schafe

Dennoch hat die Düngeverordnung auch ihre guten Seiten. Die Landwirte, die bislang eher locker mit dem Thema umgegangen sind, werden zum Umdenken gezwungen. Die Einstellung „Viel hilft viel“ gehört eindeutig der Vergangenheit an. Die erlaubten Düngermengen müssen möglichst effizient und verlustfrei in die Pflanze. Andernfalls kann der Landwirt deren Ertragspotenzial nicht ausschöpfen. Die Ernte fällt geringer aus und der Gewinn sinkt. Das vorläufige Fazit: Die Luft für schwarze Schafe wird immer dünner. Ob und wann die Nitratgehalte im Grundwasser sinken, bleibt abzuwarten. Sie reagieren je nach Boden- und Niederschlagsverhältnissen oft erst mit mehreren Jahren Verzögerung.

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