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Wasser-Schutzgebiet. Quelle: Matthias Wiedenau
11.07.2005
Umwelt & Verbraucher

Vorsicht – Wasserschutzgebiet !

Ein Schild mit drei angedeuteten Wasserwellen signalisiert den Beginn der Zone II eines Wasserschutzgebiets.

Regen und Schnee tragen immer wieder zur Neubildung des Grundwassers bei - der wichtigsten Säule unserer Trinkwassergewinnung. So fallen in Deutschland durchschnittlich 837 Liter an Niederschlägen je Quadratmeter im Jahr, von denen 267 Liter dem Grundwasser zugute kommen. Boden- und Gesteinsschichten wirken dabei wie Filter. So muss beipielsweise das Wasser in Zorneding bei München durch achtzig Zentimeter dicken Mutterboden, 22 Meter Kies, und schließlich durch eine zehn Meter dicke Nagelfluh- Schicht, ein verfestigter Schotter. Erst dann gelangt das Wasser in eine weitere Kiesschicht, aus der es zum Wasserwerk gepumpt und weiter gereinigt wird.

In Deutschland werden ca. zwei Drittel des Trinkwassers aus dem Grundwasser gewonnen. Immer dort, wo ergiebige Wasservorräte vorhanden sind, werden Brunnen gebaut. Damit das auf eine Brunnenanlage zufließende Wasser vor Verunreinigungen geschützt wird, gibt es Wasserschutzgebiete. Gleichzeitig soll der Boden als Wasserfilter erhalten bleiben. Der Rest des Trinkwassers wird aus Oberflächengewässern gewonnen, das heißt aus Talsperren und aus Uferfiltraten. Jede öffentliche Trinkwassergewinnungsanlage hat ihr Schutzgebiet.

Die Schutzzonen

Die Zone I – der engste Fassungsbereich eines Trinkwasserschutzgebiets - ist eingezäunt und darf nicht betreten werden. Sie soll die unmittelbare Umgebung eines Brunnens oder einer Quelle vor jeder Verunreinigung schützen.

Die Zone II folgt bis zu einer Linie, von der aus das Grundwasser etwa 50 Tage Fließzeit bis zu der Wasserfassung benötigt. In dieser Zeit werden etwaige mikrobiologische Verunreinigungen im Grundwasserleiter abgebaut. Das kann zum Beispiel eine Wasser führende Kiesschicht sein. Um neue Keimbelastungen auszuschließen, sind hier Bodeneingriffe, Bebauung und Abwasserkanäle untersagt. Zum Schutz vor Krankheitserregern ist außerdem die organische Düngung mit Gülle, Jauche oder Festmist verboten.

In der äußeren Schutzzone, der Zone III, wird die Bodenschichtung über dem Grundwasser im näheren Einzugsgebiet weitestgehend erhalten. Deshalb sind dort keine größeren Eingriffe in den Boden erlaubt; der Umgang mit Stoffen, die das Wasser gefährden könnten, ist auf ein Minimum beschränkt. Einrichtungen mit größerem Risikopotenzial wie Industrieanlagen, Öl-Pipelines oder Tanklager dürfen dort nicht gebaut werden.

Die Schutzzonen kann man z. B. dem lokalen Flächennutzungsplan von Gemeinden bzw. Städten entnehmen.

Grundwasser bewegt sich langsamer als eine Schnecke

Während Weinbergschnecken immerhin ca. 200 m pro Tag zurücklegen können, schafft Grundwasser nur wenige Zentimeter bis einige Meter pro Tag. In feinen Sanden oder Lockergesteinen mit kleinen Hohlräumen geht es langsamer voran als in groben Schottern, die eine Fließgeschwindigkeit bis zu 15 Meter pro Tag ermöglichen.

Regelmäßige Überwachung der Wasserqualität

Die Wasserwerksbetreiber untersuchen die Trinkwasserqualität regelmäßig auf chemische Verunreinigungen und Krankheitskeime. Dies geschieht nicht nur an den eigentlichen Trinkwasserbrunnen, sondern auch an verschiedenen Stellen im Wasserschutzgebiet. Durch ein engmaschiges Netz von Beobachtungsbrunnen ist es möglich, Gewässerverschmutzungen frühzeitig zu erkennen. Die Wasserversorger sind so in der Lage, Schadstoffquellen zu ermitteln, und die Ausbreitung von Schadstoffen im Untergrund sehr exakt vorherzusagen. Gefahren für die Wasserversorgung lassen sich so mit einem großen Zeitvorsprung erkennen.

Kooperationen für sauberes Wasser

Der Wasserschutz sollte für Kommunen, Gewerbe, Verkehrsteilnehmer und Hobbygärtner innerhalb und auch außerhalb der Wasserschutzgebiete selbstverständlich sein. Der Land- und Forstwirtschaft kommt dabei eine besondere Rolle zu. Immerhin nutzen sie 83 Prozent der Fläche Deutschlands. Es gilt, erfolgreich auf den Flächen zu wirtschaften und gleichzeitig die Bildung von sauberem Trinkwasser zu ermöglichen.

Keine leichte Aufgabe. Deshalb unterstützen die Bundesländer Kooperationen zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft. Berater informieren Landwirte über Wasser schonende Bewirtschaftungsformen. Beispielsweise nehmen Kulturen, die nach Hauptfrüchten ausgesät werden, restliche Nährstoffmengen auf und verhindern ihre Verlagerung in tiefere Bodenschichten.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird durch das Pflanzenschutzgesetz geregelt. Es verlangt, dass Grundwasser vor dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu schützen ist, und zwar überall. Pflanzenschutzmittel, die zur Versickerung neigen, erhalten deshalb keine behördliche Zulassung. Das bedeutet umgekehrt: Die Mittel, die zugelassen sind, dürfen fast alle auch in Wasserschutzgebieten angewendet werden.

Eventuell auftretende wirtschaftliche Nachteile für die Landwirte mit Flächen in Wasserschutzgebieten sollen ausgeglichen werden. Die dafür erforderlichen Mittel werden in mehreren Bundesländern durch den so genannten Wasserpfennig finanziert.