10 Regeln für die Einrichtung eines Pflanzenschutzmittellagers im landwirtschaftlichen Betrieb

 

  1. Pflanzenschutzmittel getrennt von Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Dünger, Branntkalk und sonstigen brennbaren Stoffen lagern.
  2. Der Boden des Lagerraums muss so beschaffen sein, dass ausgelaufene Pflanzenschutzmittel nicht in den Untergrund oder in die Kanalisation gelangen können.
  3. Zündquellen im Lagerraum vermeiden (z. B. Lichtschalter möglichst außen anbringen, keine Elektrogeräte im Lager verwenden).
  4. Für gute Belüftbarkeit sorgen.
  5. Möglichst stabile, abschließbare Tür anbringen, Fenster einbruchsicher gestalten.
  6. Geeigneten Feuerlöscher bereithalten. Je nach Größe des Lagers kann es auch erforderlich sein, mehrere Feuerlöscher verfügbar zu halten.
  7. Waschgelegenheit in der Nähe des Lagerraums einrichten.
  8. Stabile, standfeste Regale aus nicht brennbarem Material verwenden, idealerweise mit integrierter Auffangwanne.
  9. Geeignete Aufnahmebehälter und saugfähiges Material für ausgelaufene Flüssigkeiten bereithalten, z. B. Chemikalienbinder oder trockenen Sand.
  10. Nach gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für das Lager bei der zuständigen Behörde erkundigen.

Ansprechpartner

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Dr. Volker Kaus

Leiter Wirtschaft und Nachhaltigkeit

  • Recht, Wirtschaft und Statistiken
  • Packmittel-Rücknahme (PAMIRA), Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung (PRE)
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