Der eingeschleppte Maisschädling ist kaum zu stoppen – Bundesrat beschließt Bekämpfungsregeln
Angesichts der rasanten Ausbreitung beschloss der Bundesrat Ende 2008 weitergehende Regelungen zur Eindämmung und Bekämpfung des Maiswurzelbohrers. Dadurch können die Bundesländer die umfassenden EU-Quarantänevorschriften in vollem Umfang nutzen. Die Behörden dürfen demnach Eingrenzungsgebiete festlegen und Eingrenzungsprogramme durchführen. Diese sehen eine Reihe von Auflagen für den Maisanbau vor. Sie können zum Beispiel die Häufigkeit des Anbaus innerhalb einer Fruchtfolge begrenzen.
Sollte sich der Schädling flächendeckend in Deutschland ausbreiten, wären nach Schätzungen des Julius Kühn-Instituts (Braunschweig) besonders die Intensiv-Anbauregionen gefährdet. Dazu zählen die Experten etwa 350 000 der inzwischen auf 1,8 Millionen Hektar angewachsenen Maisanbaufläche. Ohne Gegenmaßnahmen würden der Landwirtschaft pro Jahr Schäden in Höhe von 25 Millionen € und mehr entstehen.
Mit konsequenten Quarantänemaßnahmen und gezieltem Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln, wenn er trotzdem auftritt, kann der Käfer zumindest unterdrückt werden, wie Untersuchungen im elsässischen Anbaugebiet zeigen. Ihn vollständig zurückzudrängen ist aber trotz alledem kaum möglich, weil der „Nachschub“ rollt: Der Westliche Maiswurzelbohrer wird immer wieder neu einwandern, nicht nur von angrenzenden Feldern und Anbauregionen, sondern auch in LKWs, Flugzeugen und Schiffen aus allen Maisanbauregionen der Welt.