IVA kritisiert die stark verkürzte Laufzeit der neuen Wirkstoffgenehmigung
Glyphosat ist der weltweit am meisten verbreitete Herbizid-Wirkstoff. Er zeichnet sich unter anderem durch rasche Abbaubarkeit und eine vergleichsweise geringe Toxizität aus. Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel spielen eine wichtige Rolle in der konservierenden Bodenbearbeitung, bei der auf das Pflügen verzichtet werden kann. Das hilft, fossile Brennstoffe einzusparen und Böden vor Erosion zu schützen.
In dem Bewertungsbericht, den die zuständigen deutschen Behörden im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt hatten, wurde schon vor vier Jahren die Genehmigungsfähigkeit von Glyphosat festgestellt. Zuletzt hatte die europäische Chemikalienagentur ECHA auf Veranlassung der Kommission die Substanz bewertet und im Frühsommer 2017 nochmals bestätigt, dass Glyphosat nicht krebserregend ist.
„Selten ist eine Substanz gründlicher untersucht und dann als unbedenklich eingestuft worden. Leider konnten sich die nüchternen wissenschaftlichen Fakten in der öffentlichen Diskussion gegen die schrillen Töne einer grotesk überzeichnenden Kampagne nicht durchsetzen. Dass die Genehmigung nun auf fünf Jahre begrenzt wurde – ohne nachvollziehbare Begründung! –, hinterlässt einen schalen Beigeschmack“, so Pradt.
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