Behördenpapier führt nach Ansicht des IVA zu de facto-Verbot von Rodentiziden im häuslichen Bereich
Der IVA bemängelt, dass BAuA und UBA sachkundige Experten und betroffene Verbände vor Veröffentlichung des Behördenpapiers nicht konsultiert hatten. Insbesondere kritisiert der Industrieverband, dass Bioziden mit gerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) pauschal Stoffeigenschaften zugeschrieben werden, die diese nur zum Teil und dann auch nur in konzentrierter Form aufweisen.
Gar nicht berücksichtigt wird in dem Strategiepapier, dass die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen gemäß Infektionsschutzgesetz in den meisten Kommunen Pflicht der Haus- bzw. Grundstückseigentümer ist. Wenn diesen keine wirksamen Mittel mehr zur Verfügung stehen, sind weit reichende Folgen für die öffentliche Gesundheit zu befürchten.
Der IVA wendet sich daher mit seiner Stellungnahme gegen die Umsetzung des vorgelegten Behördenpapiers, insbesondere gegen pauschale Verbote und Beschränkungen auf der Basis reiner Stoffeigenschaften und gegen das Verbot des Einsatzes von Rodentiziden durch private Anwender. Vielmehr brauche es jetzt eine angemessene Nutzen/Risiko-Abwägung als Grundlage der Zulassungsentscheidung. Nur so können Risikomanagementmaßnahmen praxisgerecht und damit nachhaltig gestaltet werden.
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