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Selten sieht man Ratten und Mäuse wie hier, eher ihre Spuren. Foto: iStockphoto
18.09.2012
Umwelt & Verbraucher

Damit Ratten und Hausmäuse nicht zur Plage werden

aid-Broschüre zur sachgerechten Bekämpfung

Mit dem Titel „Ratten und Mäuse – sachgerechte Nagetierbekämpfung“ hat der aid, der Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, im Frühjahr 2012 eine Informationsbroschüre für Landwirte, professionelle Schädlingsbekämpfer und kommunale Behörden, aber auch für interessierte Laien herausgegeben. Auf 42 Seiten mit zahlreichen Bildern und Grafiken kann der Leser das wichtigste über Biologie, Lebensweise und Schadpotenzial der Tiere erfahren, aber auch, wie man sie vorbeugend fernhalten und im Ernstfall auch wieder loswerden kann.

„….die im Dunkeln sieht man nicht.“ – Ratten und Hausmäuse leben überwiegend im Verborgenen, aber sie hinterlassen sichtbare Spuren: Fraßschäden und Kot. Keller, Kanalisation, Müllkippen, Parks, Lagerhäuser und Bauernhöfe sind beliebte Habitate. Die Nagetiere richten nicht nur erhebliche Schäden an Material und Vorräten an, sie können auch Krankheiten übertragen, die für Menschen, Haus- und Nutztiere tödlich sein können. Deshalb müssen sie ferngehalten und - falls das misslingt - bekämpft werden.

Gewusst wie - der Schlüssel zum Erfolg.

Der Blick auf Vorkommen und Lebensweise von Ratte und Hausmaus gibt schon Hinweise darauf, worauf man achten sollte. Wirkstoffe in Rodentiziden – Mittel gegen Ratten und Hausmäuse – sind ebenso beschrieben wie richtiges Vorgehen, wenn die Nager sich als resistent erweisen.

Ein Kapitel ist Auswahl und Zubereitung der Mittel, von Fraßgiften über Haftgifte und Kontaktschäume, bis hin zu Tränkgiften und Begasungsmitteln gewidmet. Fachleute müssen aber auch die Rechtsgrundlagen kennen, denn einige dieser Mittel werden in naher Zukunft ihre Zulassung verlieren. Sechs Gesetzeswerke sind maßgeblich: Gefahrstoffverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Biozidgesetz, Infektionsschutzgesetz, Tierseuchen- und Tierschutzgesetz. 

Zu wenig Abwechslung beim Wirkstoffangebot fördert Resistenzen.

Dass für Rodentizide eine Doppelzulassung als Pflanzenschutzmittel und als Biozid vorgeschrieben ist, „…hat im Zulassungsbereich zu einer besorgniserregenden Verringerung von im Vorratsschutz einsetzbaren Mitteln geführt“, merkt die aid-Broschüre kritisch an. Die Abwägung zwischen dem Schutz von Mensch und Umwelt vor Bioziden und dem Schutz des Menschen vor den Gefahren durch Schadnager verlangt dem Gesetzgeber höchste Sorgfalt ab. Letzten Endes müssen aber sachkundige Schädlingsbekämpfer dafür sorgen, dass Mensch, Haustier und nagervertilgende Raubtiere durch die Bekämpfung nicht zu Schaden kommen. Hier hilft das Heft: Der Ablauf ist genau beschrieben: Besichtigung und Befallsfeststellung, das Einrichten von Köderstellen, das Auslegen von Giftködern, Erfolgskontrolle und Beseitigung der Reste.

Eine Liste der deutschen Rechtsvorschriften (Stand April 2012), Auskunftsstellen der Schädlingsbekämpferverbände, der Behörden für Gesundheit und Hygiene sowie der Pflanzenschutzdienste der Länder und der maßgeblichen Bundesbehörden vervollständigen die praxisgerechte Informationsbroschüre.

Das Heft kann bei der aid zum Preis von € 2,50 bestellt werden. Bestell-Nr. 1517

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