weite_170165_adpic.jpg
Kulturlandschaft Foto: adpic
29.10.2010
Umwelt & Verbraucher

Biologische Vielfalt: Auch Pflanzenschutzmittel sind biologisch aktiv

Der Schutz der biologischen Vielfalt spielt bei der Zulassung eine große Rolle

Unkräuter, Schadinsekten oder Schadpilze bedrohen Jahr für Jahr etwa zwei Drittel der Ernten. Experten des österreichischen Umweltbundesamtes gehen davon aus, dass weltweit rund 70 000 Schädlingsarten die landwirtschaftlichen Kulturpflanzen befallen. Erst der Einsatz effektiver Pflanzenschutzmittel ermöglicht es, mehr als die Hälfte des potenziellen Maximalertrags zu ernten. Etwa 30 Prozent gehen trotzdem an Schaderreger verloren und auch extreme Wetterereignisse gefährden Ernten. Die Landwirtschaft steht heute vor der großen Herausforderung, auf immer weniger Fläche stetig mehr Nahrungsmittel für immer mehr Menschen erzeugen zu müssen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen.

Pflanzenschutzmittel unterstützen die Landwirte bei der Erzeugung von Nahrungs- und Energiepflanzen in vielerlei Hinsicht. Sie tragen nicht nur dazu bei, die Erträge zu sichern und zu steigern, sondern auch dazu Getreide, Obst oder Gemüse gesund zu erhalten. Dass wir in der westlichen Welt eine bisher nie gekannte Vielfalt gesunder, frischer und bezahlbarer Nahrungsmittel genießen können, ist auch auf den verantwortungsbewussten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen. 

Strenge Zulassungsvorschriften zum Schutz der biologischen Vielfalt

Pflanzenschutzmittel kommen unmittelbar in Ökosystemen zum Einsatz. Deshalb müssen sie besondere Anforderungen erfüllen: Sie sollten möglichst spezifisch nur gegen Schadorganismen und nicht gegen andere Tier- und Pflanzenarten wirken. Sie sollten rasch in ungefährliche Bestandteile zerfallen, keine Rückstände hinterlassen, die den Verbraucher gefährden, und so eingesetzt werden können, dass das Grundwasser nicht belastet wird. Darüber hinaus sollten sie in möglichst kleiner Aufwandmenge die gewünschte Wirkung entfalten. Ob diese Ansprüche erfüllt werden, ist Gegenstand der Zulassungsstudien. Einen wichtigen Platz im Zulassungsverfahren nehmen deshalb die ökotoxikologischen Untersuchungen ein. Die Ökotoxikologie untersucht, ob, und wenn ja, wie ein Pflanzenschutzmittel auf die biologische Vielfalt seiner Einsatzumgebung einwirkt.

Im Rahmen des nationalen oder europäischen Zulassungsverfahrens werden beispielsweise Auswirkungen auf boden- und gewässerbewohnende Organismen, Nicht-Zielpflanzen oder –arthropoden wie Insekten und Spinnen sowie Vögel und Säugetiere untersucht. In Langzeitstudien wird beobachtet, ob sich ein Produkt auf die Vermehrung ausgewählter Organismen auswirkt. Auch das Abbauverhalten der Moleküle wird genau beobachtet. Es wird ermittelt, wie sich der Stoff in Luft, Wasser und Boden verhält, ob er zum Versickern neigt oder sich an Bodenteilchen anlagert, ob er langlebig ist und wie er sich abbaut.

Umfassende Untersuchungen im Labor und im Freiland

Die Wissenschaftler befassen sich in Laborstudien zum Beispiel mit den Auswirkungen auf Algen, Wasserflöhe, Fische und Pflanzen. Man analysiert Wege, wie Pflanzenschutzmittel, wann und in welchen Konzentrationen in Gewässer gelangen können. Liefern die Laborstudien keine ausreichenden Ergebnisse, folgen Freilandstudien.

Bodenbewohnende Organismen wie Bakterien, Milben, Insekten, Regenwürmer oder Mäuse bauen Pflanzenmaterial ab und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und zur Humusbildung. Im Labor wie auch im Freiland werden Pflanzenschutzmittel auch darauf getestet, wie sie auf die Tätigkeit der Bodenorganismen sowie auf deren Überlebens- und Fortpflanzungsrate wirken.

Bei der Wirkung auf Insekten und Spinnen liefern Laboruntersuchungen mit Raubmilben und Schlupfwespen erste Erkenntnisse. Weitergehende Tests beispielsweise mit Marienkäfern und Florfliegen bringen Erkenntnisse zu akuten, chronischen und die Reproduktion beeinflussenden Wirkungen. Ähnlich wird auch bei Vögeln und Säugetieren verfahren. Darüber hinaus werden bei Bedarf Kotproben analysiert oder Vögel mit Sendern ausgestattet, um nachvollziehen zu können, wo sie sich aufhalten und wo sie Nahrung aufnehmen, etwa in Getreidefeldern. Nicht-Zielpflanzen, die durch Abdrift mit Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommen können, werden auf ihre Keimfähigkeit und die Bildung der Biomasse untersucht. 

Risikobetrachtung auf breiter Basis

So entsteht eine Fülle von Datenmaterial. Bei der Auswertung dieser komplexen Datensammlung gilt der Risikobetrachtung besondere Aufmerksamkeit. Die Ergebnisse fließen in die Anwendungsvorschriften ein. Drift reduzierende Düsen zur Eindämmung des Sprühnebels können ebenso vorgeschrieben sein wie die Beschränkung der Zahl der Anwendungen oder der Anwendungszeit. Zum Beispiel dürfen manche Pflanzenschutzbehandlungen nur außerhalb der Flugzeit von Bienen durchgeführt werden. Erst, wenn nachgewiesen ist, dass ein Pflanzenschutzmittel alle Anforderungen erfüllt und die Anwendungsvorschriften stehen, erhält es die Zulassung.

Weitere Beiträge: