Biostimulanzien sind der Oberbegriff für einen „neuen Baustein“ im integrierten Pflanzenbau und werden im Rahmen der Verordnung (EU) 2019/1009, Anhang 1 Teil II: als eigenständige Produktfunktionskategorie (PFC) 6: „Pflanzen-Biostimulans“ aufgeführt.
„Ein Pflanzen-Biostimulans ist ein EU-Düngeprodukt, das dazu dient, pflanzliche Ernährungsprozesse unabhängig vom Nährstoffgehalt des Produkts zu stimulieren, wobei ausschließlich auf die Verbesserung eines oder mehrerer der folgenden Merkmale der Pflanze oder der Rhizosphäre der Pflanze abgezielt wird:
- Effizienz der Nährstoffverwertung
- Toleranz gegenüber abiotischem Stress
- Qualitätsmerkmale oder
- Verfügbarkeit von im Boden oder in Rhizosphäre enthaltenen Nährstoffen.“