- Es gibt für die jeweiligen Produktfunktionskategorien (PFCs) unterschiedliche Sicherheits- und Qualitätsanforderungen.
- Ein EU-Düngeprodukt muss die Anforderungen der entsprechenden PFCs bezüglich Wirkungsweise, relativem Gehalt seiner Komponenten oder andere einschlägige Parameter erfüllen
- PFC definiert Grenzwerte für einige Kontaminanten
- PFC definiert Mindestnährstoffgehalte
- Definiert bei Biostimulanzien die zulässigen Wirkungsweisen
Produktfunktionskategorie (PFC) Anhang I der Verordnung 2019/1009
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Fragen zur Produktfunktionskategorie (PFC)
- Welche Funktion kann ein EU-Düngeprodukt haben?
- Darf ein EU-Düngeprodukt gleichzeitig zu zwei Produktfunktionskategorien gehören?
Welche Funktion kann ein EU-Düngeprodukt haben?
Die Düngeprodukteverordnung definiert 7 Produktfunktionskategorien und damit 7 unterschiedliche Funktionsbereiche. Die Funktionen reichen von der klassischen Nährstoffbereitstellung oder Bodenverbesserung über Kultursubstrate bis zu Inhibitoren und Biostimulanzien. Die siebte Kategorie umfasst Düngeproduktmischungen, die sich aus mehreren Düngeprodukten der PFCs 1-6 zusammensetzen können.
Darf ein EU-Düngeprodukt gleichzeitig zu zwei Produktfunktionskategorien gehören?
Nein. Die EU-Düngeprodukte können nur zu einer Produktfunktionskategorie gehören. Jedoch können sie mehrere Funktionen haben, wenn sie zur Produktfunktionskategorie 7 gehören. Wenn Produkte die Voraussetzungen von zwei der vordefinierten Produktfunktionskategorien 1 bis 6 erfüllen, hat der Hersteller die Möglichkeit, das Konformitätsbewertungsverfahren für beide Produktfunktionskategorien durchzuführen und das Produkt dann als Mischung zu vermarkten (Produktfunktionskategorie 7).
Komponentenmaterialkategorie (CMC) Anhang II der Verordnung 2019/1009
- Sie beschreiben Komponentenmaterialien, aus denen EU-Düngeprodukte ausschließlich bestehen dürfen. Es dürfen keine Komponenten eingesetzt werden, die sich nicht eindeutig einer der aktuell 15 CMCs zuordnen lassen.
- Für die unterschiedlichen Komponentenmaterialien werden verschiedene Anforderungen Testverfahren festgelegt, um den mit ihnen einhergehenden potenziellen Risiken Rechnung zu tragen.
- Die Ergebnisse der Testverfahren (z.B. CMC 9 oder CMC 1) sind auch Bestandteil der Technischen Dokumentation
- Der Einsatz der Komponenten darf nicht dazu führen, dass Anforderungen aus Anhang 1 (PFC) (z.B. Schwermetallgrenzwerte) nicht eingehalten werden können.
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Fragen zur Komponentenmaterialkategorie (CMC)
- Darf ein EU-Düngeprodukt zwei oder mehr Komponentenmaterialien enthalten?
Darf ein EU-Düngeprodukt zwei oder mehr Komponentenmaterialien enthalten?
Ja. Ein EU-Düngeprodukt kann eine unbeschränkte Anzahl an Komponenten enthalten, die zu einer oder verschiedenen CMC-Kategorien gehören.
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Die weiteren Teile der EU-Düngeprodukte-Verordnung

Konformitätsbewertung
Alle EU-Düngeprodukte tragen zukünftig ein CE-Kennzeichen, dies bestätigt die Konformität mit den Vorgaben der Düngeprodukte Verordnung (EU) 2019/1009. Hierfür ist eine Konformitätsbewertung notwendig.
Ansprechpartner
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Dr. Theresa Krato
Fachgebietsleiterin Pflanzenernährung und Biostimulanzien
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- +49 69 2556-1598
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krato.iva@vci.de
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Dr. Thorsten Scheile
Pflanzenernährung
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- +49 151 17280551
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