IVA präsentiert Info-Paket zur EU-Düngeprodukte-Verordnung
„Was passiert mit den Produkten, die nach der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 vor dem 16. Juli 2022 als Düngemittel mit der Bezeichnung "EG-Düngemittel" in Verkehr gebracht wurden?“ Hätten Sie es gewusst? Die Antwort: Die Düngemittel, die schon im Markt sind, dürfen noch abverkauft werden, aber ab dem 16. Juli 2022 darf kein Hersteller mehr „EG-Düngemittel“ auf den Markt bringen. Denn ab diesem Tag ist die EU-Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009, die vor drei Jahren in Kraft trat, vollständig anwendbar.