Biozide sind Produkte zur Bekämpfung von Organismen, die für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlich sind. Sie umfassen einen weiten Bereich – unter anderem Desinfektionsmittel, Konservierungsstoffe und Schädlingsbekämpfungsmittel. Für einen hohen Gesundheits- und Hygienestandard in einer modernen Gesellschaft sind Biozide unverzichtbar.
In der EU unterliegen Biozidprodukte einer ebenso strengen Regulierung wie Pflanzenschutzmittel: Sie werden gemäß Biozidprodukteverordnung einem zweistufigen Bewertungsverfahren unterzogen, das ein hohes Schutzniveau gewährleistet.
Einige, zumeist mittelständische Mitgliedsfirmen des IVA bieten in ihrem Portfolio Biozidprodukte zur Bekämpfung von Schädlingen wie Nager oder Insekten im und rund um das Haus an.
Fragen und Antworten zur ChemBiozidDV
Auf der Basis der europäischen Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wurde in Deutschland die Biozid-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) erlassen, die am 26.08.2021 in Kraft trat. Die Verordnung sieht unter anderem erstmals ein Selbstbedienungsverbot und eine Verpflichtung zu einem „Abgabegespräch“ durch sachkundiges Personal vor der Übergabe bestimmter Biozidprodukte vor, die seit dem 01.01.2025 sowohl im stationären als auch im Online-Handel gilt.
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