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Biostimulanzien – mehr Widerstandsfähigkeit für Kulturpflanzen

2017 wurde der Fachbereich Biostimulanzien im Industrieverband Agrar e. V. (IVA) eingerichtet, neben den Fachbereichen Pflanzenschutz und Pflanzenernährung. Der Fachbereich Biostimulanzien verzeichnet seitdem eine wachsende Mitgliedschaft und vertritt aktuell die Interessen von 18 Unternehmen (Stand: November 2023). Darunter befinden sich sowohl Unternehmen, die bereits in den anderen IVA-Fachbereichen mitwirken, als auch neue Mitglieder. 

Neben der politischen Arbeit, der Normungsarbeit auf nationaler und internationaler Ebene (DIN/CEN) sowie der engen Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verband für Biostimulanzien EBIC (European Biostimulants Industry Council), steht auch die Öffentlichkeitsarbeit im Fokus des Fachbereichs. Dabei gilt es den neuen Begriff Biostimulanzien in den Köpfen der Landwirtinnen und Landwirte sowie anderer Stakeholder zu verankern. 

Der IVA informiert auf verschiedenen landwirtschaftlichen Veranstaltungen und Messen, wie dem jährlich stattfindenden Symposium Biostimulanzien den DLG-Feldtagen oder der Grünen Woche über die Potenziale und die Möglichkeiten von Biostimulanzien in der Landwirtschaft.

Was sind Biostimulanzien und wie werden sie reguliert?

Die innovative Produktgruppe der Biostimulanzien ist der Oberbegriff für eine neue und ergänzende Klasse von Betriebsmitteln, die weder Pflanzenschutz- noch Düngemittel sind und rechtlich unter die Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009 fallen, womit sie ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Pflanzenschutz-Verordnung (EG) 1107/2009 ausgenommen sind. Die EU-Düngeprodukte-Verordnung ersetzt mit Wirkung zum 16. Juli 2022 die zuvor geltende Düngemittelverordnung (EG) 2003/2003, wodurch der Markt für Düngeprodukte auf europäischer Ebene stärker als bisher harmonisiert werden soll. 

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Zulassung und Kontrolle von Biostimulanzien

Im Gegensatz zur direkten Wirkung von Düngemitteln als Nährstofflieferanten und Pflanzenschutzmitteln als aktiver Schutz gegen Schadorganismen wirken Biostimulanzien durch ihre stimulierende Wirkung indirekt auf die biologischen und chemischen Komponenten in der Pflanze und im Boden. Dadurch verbessern sie die Widerstandsfähigkeit (besonders gegen abiotischen Stress wie Trockenheit, Hitze oder Frost) und Qualität der Kulturpflanzen, stärken die Bodenfruchtbarkeit und sichern damit Erträge ab. 

Das Substanzspektrum der Biostimulanzien besteht aus diversen Verbindungen und Stoffen (zum Beispiel Aminosäuren, Humin- und Fulvosäuren, naturchemische Verbindungen und Pflanzen- und Seetang-Extrakte) sowie Mikroorganismen.

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Anwendungsbeispiele für Biostimulanzien

Biostimulanzien bilden somit einen neuen Baustein im integrierten Pflanzenbau, um angesichts des Klimawandels und der nur begrenzt verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzflächen eine nachhaltige Lebensmittelproduktion sicherzustellen.

EU Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009

Die neue europäische Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009 vom 16. Juli 2019 befand sich in einer dreijährigen Implementierungsphase. Am 16. Juli 2022 trat sie vollständig in Kraft und ersetzt die zuvor geltende Düngemittelverordnung (EG) 2003/2003. Dadurch wird der Markt für Düngeprodukte auf europäischer Ebene stärker als bisher harmonisiert und der Regelungsbereich auf weitere Produktgruppen ausgeweitet.

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EU Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009

Dokumente

Dokument
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IVA-Position „Die Novellierung der Düngemittelverordnung – Aufnahme von Biostimulanzien als Düngemitteltyp“
Dokument
pdf 265,98 KB
Beitrag von Martin Herchenbach: „Präzisionslandwirtschaft und digitale Anwendungen – Schlüssel zum Erreichen der Reduktionsziele“
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Fragen und Antworten zum Thema Biostimulanzien

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Ansprechpartner

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Kathrin Draaken

Biostimulanzien

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  • draaken.iva@vci.de
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Dr. Theresa Krato

Fachgebietsleiterin Pflanzenernährung und Biostimulanzien

    • +49 69 2556-1598
  • krato.iva@vci.de