Das Angebot an Naturstoffen, die im Pflanzenbau zum Einsatz kommen, ist groß. Es reicht von Bodenhilfsstoffen über Biostimulanzien bis hin zu einer Vielfalt an biologischen Pflanzenschutzmitteln. Ihre Gemeinsamkeit liegt darin, dass sie aus natürlichen Materialien gewonnen werden, wie Pflanzen, Mikroorganismen oder bestimmten Mineralien.
Was sind Biostimulanzien?
Biostimulanzien bilden einen ergänzenden Baustein im Produktportfolio der Naturstoffe
Diese innovative Produktgruppe zählt weder zu den Pflanzenschutz- noch zu den Düngemitteln. Im Gegensatz zur direkten Wirkung von Düngemitteln als Nährstofflieferanten und Pflanzenschutzmitteln als aktiver Schutz gegen Schadorganismen wirken Biostimulanzien durch ihre stimulierende Wirkung indirekt auf die biologischen und chemischen Komponenten in der Pflanze und im Boden. Anders dagegen biologische Pflanzenschutzmittel. Diese weisen oftmals eine hohe Selektivität und sogar Spezifität auf (zum Beispiel Pheromone und bestimmte Mikroorganismen). Sie sind im Vergleich zu chemischen Wirkstoffen leichter abbaubar und haben dementsprechend geringere Langzeitwirkungen.
Regulatorisch werden biologische Pflanzenschutzmittel und Biostimulanzien klar getrennt
Biostimulanzien werden im Rahmen der europäischen Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009 als eigenständige Produktgruppe einheitlich definiert und sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Pflanzenschutz-Verordnung (EG) 1107/2009 ausgenommen. Das liegt daran, dass Biostimulanzien im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln anhand ihrer Funktionsweise und nicht anhand einer Dosis-Wirkungs-Beziehung ihrer Inhaltsstoffe definiert werden. Die EU-Düngeprodukte-Verordnung hat die Düngemittel-Verordnung (EG) 2003/2003 ersetzt, wodurch der Markt für Düngeprodukte auf europäischer Ebene stärker harmonisiert werden soll. Biologische Pflanzenschutzmittel fallen unter den Geltungsbereich der Pflanzenschutz-Verordnung (EG) 1107/2009. Diese unterscheidet nicht zwischen chemisch-synthetischen und „biologischen“ Pflanzenschutzmitteln. Folglich gibt es auch derzeit noch keine offizielle Definition für solche Wirkstoffe und Produkte. Lediglich für Mikroorganismen existieren spezifische Prüf- und Zulassungsanforderungen.
Sowohl die biologischen Pflanzenschutzmittel als auch die Biostimulanzien weisen eine Vielfalt an Substanzen auf
Im Bereich der biologischen Pflanzenschutzmittel unterscheidet man zwischen biochemischen Wirkstoffen, wie Pflanzenextrakten, Mineralien oder Biopolymeren, sowie Botenstoffen (Semiochemikalien) und Mikroorganismen. Das Substanzspektrum der Biostimulanzien reicht verglichen dazu von Algenextrakten, Aminosäuren, Humin- und Fulvosäuren bis hin zu anorganischen Substanzen sowie Mikroorganismen. Bei Substanzklassen, die Anwendungen in beiden Bereichen haben, wie zum Beispiel Mikroorganismen, ist streng darauf zu achten, dass Biostimulanzien, im Vergleich zu Pflanzenschutzmitteln keinen klar definierten Wirkungsmechanismus gegen Schadorganismen haben.
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