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Am 23. April ist Tag des deutschen Bieres. Foto: istock
23.04.2020
Umwelt & Verbraucher

Tag des deutschen Bieres

„Hopfen und Malz – Gott erhalt's“

Jedes Jahr am 23. April wird der „Tag des deutschen Bieres“ gefeiert. Dieses Datum ist nicht zufällig gewählt. Denn am 23. April 1516 wurde in Deutschland das Reinheitsgebot für Bier erlassen. Öffentliche Feste müssen wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr leider ausfallen. Trotzdem kann man auch zuhause auf diesen Aktionstag anstoßen und der Vielfalt der deutschen Biere huldigen.

Bis ins Mittelalter mischten die Menschen die abenteuerlichsten Zutaten im Braukessel. Mit der durch den bayerischen Herzog Wilhelm IV. und seinen Bruder Herzog Ludwig X. erlassenen Herstellungsvorschrift sollte dies verhindert werden.

Entstehungsgeschichte des Reinheitsgebots

Das Reinheitsgebot als quasi erstes Verbraucherschutzgesetz der Welt sollte vor allem zwei Schutzzielen dienen: den Einsatz des wertvollen Weizens als Brotgetreide verhindern und minderwertige oder sogar giftige Zutaten wie Tollkirschen oder Stechäpfel verbieten. Außerdem sollte das Gesetz die Bevölkerung vor überteuerten Bierpreisen schützen. Das hatte große Bedeutung, weil Bier zu dieser Zeit ein Grundnahrungsmittel war – es wurde auch als "flüssiges Brot" bezeichnet.

Von Bayern ausgehend verbreitete sich das Reinheitsgebot über die Jahrhunderte hinweg auch im Brauwesen anderer Landesteile, bis es durch das Reichsgesetz im Jahr 1906 auch für die damalige Norddeutsche Biersteuergemeinschaft verbindliche Geltung bekam. Seitdem gilt das Reinheitsgebot ohne Unterbrechung für ganz Deutschland.

Das darf rein ins Bier

„Hopfen und Malz – Gott erhalt's“ – diesen Spruch kennt wohl jeder. Er rührt daher, dass vor dem Reinheitsgebot das Bierbrauen eher eine Glückssache war und nicht immer zu einem wohlschmeckenden Getränk führte. Gelang es doch, wurde es mitunter als „Tat Gottes“ bezeichnet. Auch die Hefe wurde erst später erwähnt, da noch nicht bekannt war, wie wichtig sie für den Gärprozess ist. Nach dem Reinheitsgebot dürfen heute ausschließlich Wasser, Hopfen, Malz und Hefe für die Herstellung von Bier verwendet werden. Aus diesen vier Zutaten brauen über 1500 deutsche Brauereien mehr als 40 Biersorten unter rund 6000 verschiedenen Biermarken.

Was ist eigentlich Malz?

Da Bier oft als „Gerstensaft“ bezeichnet wird, liegt die Vermutung nahe, dass das Getränk mit Gerste hergestellt wird. Das stimmt zwar, aber nicht ausschließlich. Der Begriff „Malz“ bezeichnet eine Verarbeitungsstufe von Getreide. In erster Linie werden Gerste und Weizen genutzt, manchmal auch Roggen oder Dinkel. Die gereinigten Körner kommen in die sogenannte Weiche, wo sie abwechselnd mit Wasser und Luft in Berührung kommen und anschließend im Keimkasten zum Keimen gebracht werden. Dieses „Grünmalz“ wird im Anschluss getrocknet – in der Brauersprache „gedarrt“. Erst durch diese Vermälzung wird das Getreide für den Brauprozess verwendbar und ist Grundlage für die verschiedenen Geschmacksnuancen.

Untergäriges und obergäriges Bier

Der Unterschied zwischen ober- und untergärigen Biersorten ist die Art der verwendeten Hefe. Die Hefe für obergäriges Bier wie Kölsch, Alt und Weißbier braucht Temperaturen zwischen 15 und 20 Grad Celsius, um Zucker in Alkohol umzuwandeln, und steigt dabei an die Oberfläche des Braukessels. Bei untergärigem Bier wie Pils oder Helles muss die Temperatur zwischen 4 und 9 Grad Celsius betragen, und die Hefe sinkt nach der Gärung nach unten. Der Geschmack der jeweiligen Biersorte hängt aber nicht nur von der eingesetzten Hefe ab, sondern entsteht während des gesamten Brauprozesses, der eine Kunst für sich ist.

Tag des deutschen Bieres in Zeiten von Corona

Das Reinheitsgebot feiern die deutschen Brauer normalerweise jedes Jahr mit zahlreichen Veranstaltungen und Festen im ganzen Land. In der momentanen Situation, im April 2020, ist dies nicht möglich. Wie die Getränkewirtschaft in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilte, ist die Versorgung – auch mit Bier – über den Getränkehandel gesichert. Es wird jedoch darum gebeten, trotz der erweiterten Öffnungszeiten, nicht nur am Wochenende einzukaufen. Außerdem solle das Leergut bei Mehrwegflaschen und -kästen so schnell wie möglich wieder zurückgebracht werden.

Vielleicht haben Sie ja Lust, am 23. April ein Bier auf das Reinheitsgebot und auf die deutsche Biervielfalt zu trinken? Prost!

Und bleiben Sie gesund!

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