Alle drei Jahre zum "Spritzen-TÜV"
Wer „Spritzen-TÜV“ liest, denkt sich vielleicht, es handelt sich um eine Überprüfung von Spritzen in der Medizintechnik oder in Krankenhäusern. Dabei handelt es sich beim umgangssprachlich so bezeichneten „Spritzen-TÜV“ vielmehr um das amtliche Durchchecken einer Pflanzenschutz-Spritze, was für Landwirte, Lohnunternehmer oder sonstige Sachkundige, die auf den Feldern mit den Geräten Pflanzenschutz-Maßnahmen durchführen, alle drei Jahre Pflicht ist.