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Der EU-Pflanzenpass-Aufkleber auf dem Blumentopf gibt Auskunft über den Weg der Pflanze bis zum Erzeugerbetrieb. Foto: JKI
08.10.2020
Umwelt & Verbraucher

EU-Reisepass für Pflanzen

Pflanzengesundheitspass macht die Handelskette nachverfolgbar

Das Coronavirus hat nichts damit zu tun, dass manche Pflanzen in Zukunft nur noch mit Reisepass quer durch die EU reisen dürfen, aber um Krankheiten und Schädlinge geht es trotzdem: Der neue „Pflanzengesundheitspass“ sorgt dafür, dass Handelswege von bestimmten Pflanzen nachverfolgbar sind und Krankheiten sich weniger verbreiten.

Reisen mit Personalausweis oder Reisepass – für uns selbstverständlich. Bei Pflanzen hat man bisher davon noch nichts gehört. Aber genau das gibt es nun auch für diese. Um es vorwegzunehmen, es geht dabei nicht um Salatköpfe, sondern um Zimmer-, Garten- und Balkonpflanzen sowie für Pflanzenteile und Saatgut bestimmter Arten. Damit soll die Verbreitung gefährlicher Schädlinge und Pflanzenkrankheiten nachverfolgt werden können und deren Verbreitung gegebenenfalls gestoppt werden. Darauf will das „Internationale Jahr der Pflanzengesundheit 2020“ aufmerksam machen. Diese „Ausweispflicht“ gilt seit Dezember 2019, auch beim Kauf im Internet. Zu erkennen sind die Pässe an der aufgedruckten EU-Flagge und der Aufschrift „Pflanzenpass/Plant Passport“.

Damit Schädlinge in Zukunft nicht mehr unerkannt durch die Welt reisen

Mancher hat das kleine Etikett beim Kauf von Pflanzen schon gesehen. Die Informationen sind allerdings nicht nur an Verbraucher gerichtet, sondern vor allem an Kontrolleure und Behörden. Diese können so den Weg der Pflanze oder des Saatguts bis zum Erzeugerunternehmen nachverfolgen. Bevor die Pflanze ihren Reisepass erhält, ist sie von Fachleuten untersucht worden. Im Fokus stehen dabei Schädlinge, die in der EU nicht heimisch sind oder potenziell große Schäden an Pflanzen verursachen können. Dazu zählen Insekten wie der Asiatische Laubholzbockkäfer, der auch gesunde Laubbäume befällt, oder Xylella fastidiosa, das Feuerbakterium, das in Süditalien dem Olivenanbau bereits schwer zugesetzt hat. Die Passpflicht soll verhindern, dass solche Schädlinge aus fernen Ländern in die EU eingeschleppt werden und sich ausbreiten können. Das internationale Pendant zum Pflanzenpass der EU ist das „Pflanzengesundheitszeugnis“.

Übrigens: Wenn Privatleute einen eingeschleppten Schädling an ihrer neu erworbenen Zimmerpflanze entdecken, müssen sie ihn umgehend dem zuständigen Pflanzenschutzdienst ihres Bundeslands melden.

Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Pflanzenkauf im Internet gibt es in einem Video des Julius Kühn-Instituts (JKI).

Quelle: JKI

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