Sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Haus und Garten
Sowohl für Landwirte als auch für Hobbygärtner gilt: Pflanzenschutzmittel sollten im Fachhandel gekauft werden, wo sie von sachkundigem Personal nach Beratung abgegeben werden. Im Haus- und Kleingarten-Bereich sind nur Produkte erlaubt, die mit „Anwendung durch nicht-berufliche Anwender“ gekennzeichnet sind. Außerdem müssen sie für den beabsichtigten Einsatz zugelassen sein, das heißt für die entsprechende Pflanze und den entsprechenden Schadorganismus.
Gehwege, Hofflächen und Garageneinfahrten dürfen nicht behandelt werden. Anwendungen dort können als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden. Und zwar unabhängig davon, ob diese Areale unbefestigt, befestigt oder versiegelt sind.
Vorgeschriebene Verhaltensregeln einhalten
Vor, während und nach der Anwendung sind bestimmte Verhaltensweisen einzuhalten, die das BfR in seinem Merkblatt aufzählt. Dazu gehören unter anderem:
Vor der Anwendung
- Gebrauchsanleitung lesen und Schutzhinweise genau befolgen,
- Nur die benötigte Menge an Pflanzenschutzmittel in dem Gefäß vorbereiten, das zur Anwendung verwendet wird,
- Pflanzenschutzmittel dürfen nur bei wenig Wind gespritzt werden, wenn der Wind nur Blätter und dünne Äste bewegt,
- Die Temperatur sollte unter 25 Grad Celsius liegen.
Während der Anwendung
- Ein langärmeliges Hemd, lange Hosen sowie festes Schuhwerk tragen,
- Pflanzenschutzmittel nicht in Kontakt mit Händen, Haut oder Augen bringen,
- Spritz- oder Sprühnebel vermeiden; darauf achten, dass das Pflanzenschutzmittel nicht auf Nicht-Zielpflanzen und nicht zu behandelnde Flächen weht,
- Während der Anwendung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelags behandelte Flächen nicht betreten.
Nach der Anwendung
- Hände und möglicherweise kontaminierte Körperflächen mit viel Wasser und Seife gründlich waschen,
- Verunreinigte Kleidung wechseln und waschen,
- Reste der Spritzflüssigkeit im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen ausbringen,
- Spritzgeräte mehrmals spülen und das Spülwasser auf den behandelten Flächen ausbringen; keinesfalls in Toilette, Abfluss, Rinnstein, Gully oder Gewässer entsorgen,
- Reste von Pflanzenschutzmitteln in der Originalverpackung in einem verschließbaren Schrank kühl und trocken lagern.
Quelle: BfR