Das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel in der EU ist in den letzten Jahren deutlich komplexer und umfangreicher geworden. Die Anforderungen an die Antragstellung sind gestiegen, sodass inzwischen sehr umfangreiche Unterlagen notwendig sind. Im Rahmen des gefahrenbasierten Ansatzes werden bestimmte Kriterien bereits im Labor streng bewertet, was dazu führen kann, dass Substanzen unabhängig vom tatsächlichen Risiko im Feld nicht zugelassen werden. Die Kombination aus komplexeren Datenanforderungen und dem gefahrenbasierten Ansatz hat dazu geführt, dass nur noch etwa die Hälfte der Wirkstoffe die Wiedergenehmigung erhalten. Die Vielfalt der verfügbaren Wirkstoffe nimmt ab, was Landwirte unmittelbar betrifft. Der IndustrieVerband Agrar fordert deshalb ein wissenschaftlich fundiertes, europaweit harmonisiertes und planbares Zulassungsverfahren sowie eine Risikonutzenabwägung, um Landwirten weiterhin wirksame Pflanzenschutzmittellösungen bereitzustellen.