Achtung: Die Bakterienkrankheit ist meldepflichtig
Die Pflanzenkrankheit befällt Apfel-, Birn- und Quittenbäume, aber auch Ziergehölze wie Cotoneaster, Zierquitte, Stanvaesia, Weißdorn, Rotdorn, Feuerdorn und Mehlbeere. Stein- und Beerenobst oder Nadelbäume sind dagegen nicht gefährdet. Wenn junge Triebe welken und verdorren und sich ihre Spitzen hakenförmig krümmen, kann das auf Feuerbrand hinweisen. Eine sichere Diagnose stellt die Pflanzenschutzbehörde.
Österreich und Schweiz betroffen
In Vorarlberg hatte sich Ende April 2010 ein Befall in einigen Obstplantagen angekündigt. Mit dem Antibiotikum Streptomycin konnte das Infektionsrisiko erfolgreich eingedämmt werden. Auch in der Schweiz wehren sich mehrere Kommunen mit großem Aufwand gegen den Feuerbrand, weil die Bäume der landschaftlich prägenden Obstanlagen nicht gefällt werden dürfen. Dort werden befallene Äste von Apfel- Birn- und Quittenbäumen zurückgeschnitten und verbrannt. In größeren Obstplantagen wird kontrolliert Streptomycin eingesetzt. Während der Behandlungsphase wird der Honig aus diesen Plantagen ständig auf eventuelle Rückstände untersucht.
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