Dringender Bedarf an Konformitätsbewertungsstellen im Rahmen der EU-Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009
Die Biostimulans- und Düngemittel-Industrie steht im Rahmen der neuen europäischen Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009, mit Inkrafttreten am 16. Juli 2022, vor einer großen Herausforderung: Das Erfordernis der Prüfung von verschiedenen Düngeprodukten durch unabhängige Konformitätsbewertungsstellen (KBS), um diese Produkte im Binnenmarkt vermarkten zu können.