Umweltausschuss erleichtert Import von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel ohne deutsche Zulassung dürfen nur eingeführt werden, wenn sie vom gleichen Hersteller stammen wie hier zugelassene Produkte. Das hat der EuGH in zwei Urteilen als notwendiges Merkmal für legale Importe festgelegt. Auch ein Umpacken hält der EuGH nur dann für zulässig, wenn jeglicher Einfluss auf das Produkt ausgeschlossen ist. Dem Parlament genügt nun die Behauptung des Importeurs, seine Ware sei mit einem hiesigen Produkt identisch oder vergleichbar. Wer es hergestellt hat, interessiert nicht. Ein Umpacken wird als unschädlich angesehen.
„Es gibt in Deutschland aus den letzten beiden Jahren 57 Gerichtsentscheidungen zu Importen, bei denen die behauptete Identität nicht gegeben war“, berichtet Kaus. In zahlreichen anderen Fällen durften nach Unterlassungserklärungen die beanstandeten Produkte nicht weiter eingeführt werden.
Für den Landwirt bergen solche Pflanzenschutzmittel große Risiken, wenn sie nicht mit dem vertrauten Produkt übereinstimmen. Sie können zu Schäden an den Kulturen führen oder aber Rückstände über den zulässigen Höchstgehalten zurücklassen.
„Der Umweltausschuss fordert bei Pflanzenschutzmitteln ein höchstes Schutzniveau für Mensch und Umwelt. Es ist unverständlich, dass er nun eine zwischen Kommission und Ministerrat abgestimmte Regelung beseitigt, die dieses Schutzniveau auch bei Importen sichergestellt hat“, sagt Volker Kaus.
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