<p>Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln wird kontrovers diskutiert. Ein Positionspapier des DLG-Ausschusses Pflanzenschutz soll die Diskussion versachlichen.</p>
© Matthias Wiedenau
30.09.2026
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Frankfurt/Main
Omnibus X bleibt weit hinter den Erwartungen zurück

EU-Rat verpasst Chance auf echten Bürokratieabbau

Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) kritisiert die heute vom Rat der Europäischen Union beschlossene Position zum Omnibus X-Paket. Zwar enthält der Vorschlag einzelne Verbesserungen, etwa längere Genehmigungszeiträume für Pflanzenschutz-Wirkstoffe. Insgesamt bleibt der Rat jedoch hinter dem eigenen Anspruch zurück, europäische Genehmigungs- und Zulassungsverfahren spürbar zu vereinfachen und konsequent an wissenschaftlich fundierten Risikobewertungen auszurichten. Die beschlossenen Änderungen werden aus Sicht des IVA nicht ausreichen, um die erforderlichen Ressourcen in den Wirkstoffgenehmigungsverfahren freizusetzen und damit dringend benötigte Innovationen schneller für die landwirtschaftliche Praxis verfügbar zu machen.

„Mit ihrer Entscheidung haben die Mitgliedstaaten ihre Chance vertan, das europäische Zulassungssystem grundlegend effizienter zu gestalten. Anlassbezogene Überprüfungen hätten das hohe europäische Schutzniveau uneingeschränkt gewährleistet und gleichzeitig erhebliche bürokratische Lasten abgebaut. Stattdessen bleibt die Logik regelmäßiger Wiedergenehmigungsverfahren weitgehend bestehen. Nun sind Kommission und Europäisches Parlament gefordert, den ursprünglichen Vereinfachungsgedanken des Omnibus X wieder stärker aufzugreifen und das System konsequent auf Effizienz, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit auszurichten“, erklärt IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer.

Kritisch sieht der IVA zudem die geplanten Änderungen bei den Rückstandshöchstgehalten für Importprodukte. Der Rat hat seine Unterstützung für den Ansatz bekräftigt, Rückstandshöchstgehalte für bestimmte Wirkstoffe auf Grundlage ihrer Gefahreneigenschaften abzusenken, und hat den Anwendungsbereich gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission sogar noch ausgeweitet.

„Der heutige Ratsbeschluss sendet aus Sicht des IVA das falsche Signal. Rückstandshöchstgehalte sollten auf wissenschaftlich bewerteten Risiken beruhen und nicht auf einer rein gefahrenbasierten Betrachtung von Wirkstoffeigenschaften. Die nun bestätigte Ausweitung dieses Ansatzes droht zusätzliche Handelshemmnisse zu verursachen und die internationale Harmonisierung im Rückstandsrecht weiter zu erschweren, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Sicherheit von Lebensmitteln zu schaffen. Kommission und Europäisches Parlament sollten diesen Kurs im weiteren Verfahren korrigieren und am Grundsatz einer risikobasierten Regulierung festhalten“, so Gemmer.

Die Beschlüsse des Rats untermauern zugleich die Dringlichkeit der Forderungen der Petition „Damit regionale Lebensmittel Zukunft haben“, die von 16 Verbänden der Agrarwirtschaft getragen wird. Das Bündnis fordert schnellere und effizientere Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, einen verlässlichen Zugang zu Innovationen im Pflanzenschutz sowie eine konsequent wissenschaftsbasierte Regulierung. Aus Sicht des IVA zeigt die heutige Ratsposition, dass bei diesen zentralen Anliegen weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht.

Der IVA appelliert an Kommission und Europäisches Parlament, die anstehenden Verhandlungen zu nutzen, um die ursprünglichen Ziele von Omnibus X konsequent umzusetzen: weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit und eine Regulierung, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und nachvollziehbaren Risikobewertungen basiert.

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Hans F. Kaufmann, Pressesprecher, Stv. Leiter Kommunikation und Politik
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