Ernten brauchen Innovationen
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Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verbessern – Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft sichern
Deutschlands Ackerbau steht unter wachsendem wirtschaftlichem Druck. Der fortschreitende Verlust wirksamer Pflanzenschutzmittel erhöht das Risiko von Ertragsausfällen und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft nachhaltig. Dieses Problem wurde auch vom Bundesrat in seiner Entschließung vom 8. Mai 2026 (Drucksache 155/26) erkannt, der bereits strukturelle Anpassungen im Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel forderte.
Vor diesem Hintergrund besteht dringender politischer Handlungsbedarf in zwei zentralen Bereichen:
1. Verlust von Wirkstoffen
Bereits heute führt der fortschreitende Verlust genehmigter Wirkstoffe bei gleichzeitig ausbleibenden Neugenehmigungen zu akuten Bekämpfungslücken in vielen Kulturen. Besonders sichtbar wird dies bei Ackerfuchsschwanz und Weidelgras im Getreide, Unkräutern in Raps und Mais, sowie Schädlingen im Obst. Gleichzeitig verschärfen Klimawandel, zunehmende Resistenzen und invasive Schaderreger den Druck im Pflanzenbau massiv.
Insgesamt sind seit 2019 84 chemisch-synthetische Wirkstoffe weggefallen, während im gleichen Zeitraum nur ein neuer Wirkstoff zugelassen wurden.
Ein wesentlicher Grund hierfür liegt im derzeitigen europäischen Pflanzenschutzrecht, das die Genehmigung neuer Wirkstoffe zunehmend erschwert und die Verfügbarkeit neuer Produkte verzögert.
Forderung:
Die Bundesrepublik Deutschland muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass chemisch-synthetische Wirkstoffe schneller und verlässlich genehmigt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Bewertung auf realistischen und praxisnahen Kriterien basiert. Entscheidend muss sein, ob ein Wirkstoff bei sachgerechter Anwendung sicher eingesetzt werden kann – und nicht ausschließlich, ob er unter theoretischen Bedingungen potenzielle Gefahren aufweist.
2. Eingeschränkte Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland
In Deutschland kommt es wiederholt vor, dass Pflanzenschutzmittel im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten gar nicht, verzögert oder nur mit zusätzlichen Auflagen zugelassen werden. Diese Unterschiede resultieren aus nationalen Abweichungen von europäisch vereinbarten Bewertungsstandards. Die Folge sind Wettbewerbsnachteile für deutsche Betriebe gegenüber ihren europäischen Konkurrenten.
Forderung:
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland muss konsequent nach europäisch harmonisierten Standards erfolgen. Nationale Sonderwege – insbesondere zusätzliche Verschärfungen über EU-Vorgaben hinaus – müssen vermieden werden. Dazu ist die nationale Organisation des Zulassungsverfahrens anzupassen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass:
- die zuständige Zulassungsbehörde, namentlich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) handlungsfähig bleibt,
- und beteiligte Fachbehörden kein faktisches Vetorecht ausüben können.
Hierfür ist eine entsprechende Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes erforderlich.
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