EU-Pflanzenschutznovelle in der Zweiten Lesung: Schwere Einschnitte für die Praxis absehbar
„Der Paradigmenwechsel im Zulassungsverfahren ist vollzogen“, stellte Koch-Achelpöhler fest. Alle politischen Gremien haben sich für die Einführung von so genannten Ausschluss-Kriterien ausgesprochen. Substanzen, die in Reinform als gefährlich eingestuft werden, haben dann keine Chance mehr auf eine Zulassung. Bisher hat man Wirkstoffe daran gemessen, ob ihre Anwendung auf dem Acker ohne Risiko erfolgen kann.
„Der Ministerrat hat zwar die extremen Forderungen des Parlaments nach zusätzlichen Ausschlusskriterien abgelehnt. Diese Forderungen können aber in der zweiten Lesung wieder eingebracht werden“, erklärte Koch-Achelpöhler. Zahlreiche weitere Wirkstoffe würden durch eine andere Neuerung auf die Abschussliste geraten. Es soll künftig zwischen erwünschten und unerwünschten Substanzen unterschieden werden. Letztere müssten mittelfristig durch Wirkstoffe ersetzt werden, die als „besser“ eingestuft werden. Damit gingen nach und nach drei Viertel der heutigen Wirkstoffe verloren – obwohl sie ohne Schaden für Mensch und Umwelt eingesetzt wurden.
„Es geht jetzt darum, Kommission, Parlament und Ministerrat deutlich zu machen, welche Konsequenzen dies für die landwirtschaftliche Erzeugung und damit natürlich auch für die Versorgung mit Lebensmitteln haben würde.“ Die Industrie hatte die Kommission aufgefordert, die konkreten Auswirkungen der Pflanzenschutz-Novelle auf die Mittelverfügbarkeit wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Bisher hat sich Brüssel beharrlich geweigert, dem Wunsch nachzukommen. Dort baut man auf die Innovationskraft der Industrie. Koch-Achelpöhler wies allerdings darauf hin, dass es wegen der immer höheren Hürden sehr schwer sein wird, wegfallende Wirkstoffe durch neue zu ersetzen.
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