22.02.2005

Schnakenlarven lassen Wiesen und Weiden absterben

Wenn im Frühjahr 2005 niedersächsische Wiesen und Weiden braun werden, dann liegt das an Schnakenlarven, die ungehindert an den Gräsern fressen können.

Nesterweise Vergilbungen der Gräser bis hin zum flächenhaften Absterben der Grasnarbe – eine Spur, die die Sumpfschnake Tipula paludosa seit einiger Zeit auf landwirtschaftlichen Grünflächen im nördlichen Niedersachsen hinterlässt. Die Landwirte sind gezwungen, Neueinsaaten vorzunehmen. Die „Tipula-Larven“ treten aber auch in Ackerkulturen auf, insbesondere nach einem Grünlandumbruch. Die Schnake selbst ähnelt bei einer Körpergröße von 13 bis 27 mm einer überdimensionalen Stechmücke, ist aber für Menschen harmlos.

Bis zu 300 Eier in die Grasnarbe

Feuchte, humusreiche, anmoorige bzw. moorige Standorte wirken besonders einladend auf die Schnaken. Ihre Weibchen legen bis zu 300 Eier in die Grasnarbe. Die Larven schlüpfen nach etwa 2 bis 3 Wochen. Sie fressen nachts und an regnerischen Tagen an der Bodenoberfläche und überwintern im 2. oder 3. Larvenstadium. Nach einem intensiven Fraß im Frühjahr (April, Mai, Juni) erfolgt die Verpuppung im Juli. Kurz vor dem Schlüpfen der Mücken (August/ Septemper) arbeiten sich die Puppen an die Oberfläche. Die erwachsenen Schnaken, die nur 10 Tage leben, ernähren sich ausschließlich von Regen- oder Tautropfen.

1 800 Larven je Quadratmeter

Bei hoher Feuchtigkeit nach der Eiablage schlüpfen die Larven scharenweise. Geringe Niederschläge und hohe Temperaturen lassen dagegen viele der kleinen schwarzen Eier vertrocknen. Im Herbst können sich bei entsprechenden Voraussetzungen bis zu 1 800 Larven auf einem Quadtratmeter tummeln. Die wirtschaftliche Schadensschwelle liegt im Herbst aber schon bei 300 und im Frühjahr bei 100 Larven/ Quadratmeter. Im Winter stirbt ein Großteil der Larven ab.

Bekämpfung bleibt versagt

Die Schnakenlarven haben eine Reihe natürlicher Feinde, darunter Vögel und Kleinsäuger wie Maulwurf und Spitzmaus. Bei zu vielen Larven können sie jedoch allesamt einen Schaden nicht verhindern. Seit dem Anwendungsverbot von parathionhaltigen Pflanzenschutzmitteln steht den Landwirten keine Möglichkeit der Bekämpfung mehr zur Verfügung. Zwar hätten sie befristet von Ende November 2004 bis Ende Januar 2005 mit einer Ausnahmegenehmigung den Wirkstoff Chlorpyriphos anwenden können. Aber auf Grund widriger, ungeeigneter Witterungsverhältnisse konnte dieser Zeitkorridor kaum genutzt werden