19.06.2007

Rückstände in Lebensmitteln rückläufig

Die amtliche Lebensmittelkontrolle stellt Rückgang bei Höchstmengenüberschreitungen mit Pflanzenschutzmitteln fest

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL hat jetzt die Ergebnisse der 2005 durchgeführten amtlichen Untersuchungen zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln vorgelegt. Ergebnis: Die Höchstmengenüberschreitungen sind gegenüber dem Vorjahr von 7,4 auf 5,8 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der Proben blieb etwa gleich. Dank besserer Analysemöglichkeiten konnte aber noch gründlicher getestet werden.

Insgesamt wurden 16 019 Lebensmittelproben von den Fachbehörden auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Durchschnittlich wurde jede Probe auf 172 unterschiedliche Stoffe analysiert, 35 mehr als im Vorjahr. Insgesamt umfasste das Untersuchungsspektrum 674 unterschiedliche Wirkstoffe und damit 40 Substanzen mehr als 2004.

Säuglingsnahrung ohne Beanstandungen

Bei Säuglings- und Kleinkindernahrung wurden keine Höchstmengenüberschreitungen festgestellt, obwohl hier der zulässige Wert nahe Null liegt. Die Proben von Kartoffeln, Kopfkohl, Spargel und Artischocken waren zu 70 Prozent rückstandsfrei. Die Höchstmengen wurden in weniger als zwei Prozent dieser Gemüse überschritten. Ähnlich günstig fielen die Ergebnisse bei Getreide aus. Zu den Obst- und Gemüsearten mit den meisten Rückständen gehörten Ruccola, Paprika, Auberginen, Johannisbeeren, Tafeltrauben, Zucchini, Feldsalat und Pfirsich.

Bio-Produkte erstmalig separat ausgewiesen

Von den 796 untersuchten Proben aus Bio-Anbau konnten in 74 Prozent keine Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt werden. Bei 25 Prozent der Proben wurden die Höchstmengen nicht überschritten; lediglich ein Prozent wies höhere Pflanzenschutzmittelrückstände auf als erlaubt.

Gesundheitsrisiken bei weniger als 0,1 Prozent

Eine Überschreitung der Rückstandshöchstmengen ist nicht mit einer akuten Gefahr für die Verbraucher gleichzusetzen. Wenn jedoch die Höchstmengen so deutlich überschritten werden, dass ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann, informiert das Europäische Schnellwarnsystem die zuständigen Überwachungsbehörden sowie die EU-Kommission. Dies war bei 13 der insgesamt über 16 000 Proben der Fall.