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Jens Stechmann und Sohn Sören bewirtschaften einen Obstbaubetrieb im Alten Land. Foto: Jens Stechmann
14.08.2015
Umwelt & Verbraucher

Pflanzenschutz im Alten Land

Planungssicherheit für die Obstbauern

Das „Alte Land“ erstreckt sich entlang der Elbmarsch an der Niederelbe von Stade über Jork in Niedersachsen bis nach Hamburg. Mit rund 10 000 Hektar ist es das größte geschlossene Obstanbaugebiet Europas. „Äpfel und Kirschen aus dem Alten Land“ sind eine Qualitätsauszeichnung in Regalen des Einzelhandels und sichern die Existenz von rund 650 Vollerwerbsbetrieben.

Die Kulturlandschaft wurde in drei Schritten eingedeicht, Gräben dienen bis heute der Entwässerung. Die hohe Gewässerdichte erschwert den Obstbauern das Einhalten der Mindestabstände im Pflanzenschutz, sodass eine Ausnahmeregelung für den Pflanzenschutzmitteleinsatz notwendig wurde. Das IVA-Magazin sprach mit Jens Stechmann, praktischer Obstbauer, vereidigter Sachverständiger für Obstbau, Vorsitzender des Bundesausschusses Obst und Gemüse und Vorsitzender des Obstbauversuchsringes des Alten Landes über die Auswirkungen der Sondergebietsverordnung Obstbau Altes Land.

Herr Stechmann, bitte stellen Sie sich kurz vor:

Mein Name ist Jens Stechmann, ich bin Dipl. Gartenbauingenieur und bewirtschafte mit meiner Ehefrau Inge und meinem Sohn Sören (31) in Jork-Lühe im Alten Land einen reinen Obstbaubetrieb in der 13. Generation. Unsere Hauptkultur ist der Tafelapfel (90 Prozent), daneben bauen wir Süsskirschen (7 Prozent) und Zwetschen (3 Prozent) an.

Ehrenamtlich bin ich der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse, d.h. der Sprecher der deutschen Obst- und Gemüsebauern. Ich vertrete somit die Interessen der Branche in Wirtschaft und Politik.

Erklären Sie uns, warum das Alte Land eine Sonderverordnung für den Pflanzenschutz braucht?

Seit Ende der 1990er Jahre gibt es für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geregelte Abstandsauflagen. Für die Region Altes Land sind auf Grund der historisch gewachsenen Beetstruktur diese Auflagen nicht einzuhalten. Die Auflagen würden hier den Obstbau unmöglich machen und damit die Hauptwirtschaftskraft dieser Region zum Erliegen bringen.

Die Vielzahl hochwertiger Gewässer ist zur Be- und Entwässerung der Obstbauflächen von den Bewirtschaftern vor Ort selbst geschaffen worden. Diese sogenannten Wettern und Gräben dienen darüber hinaus heute auch zum Beispiel der Entwässerung von Siedlungsräumen im Alten Land bei Starkregen oder möglichen Überflutungen. Auch wenn es mittlerweile technische Möglichkeiten zur Lösung dieser Probleme gibt, haben die Obstbauern ein großes Interesse am Erhalt der gewachsenen Strukturen und dieser Vielfalt in der Landschaft. Aus diesem Grund musste eine Sonderregelung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Alten Land gefunden werden.

Und seit wann gab es dann diese Sonderregelung und wer arbeitete sie aus?

Die von den Bundesländern Hamburg und Niedersachsen erlassene Verordnung von 2001 wurde durch die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes 2012 aufgehoben, da die Zuständigkeit für die Ausnahmeregelung auf den Bund überging. In fast zweijährigen Verhandlungen ist es gelungen, eine Regelung zu finden, die sowohl den Interessen des Umwelt- und Naturschutzes, als auch den Interessen der Obstbauern Rechnung trägt.

Was bedeutet das in der Praxis für die Obstbauern?

Für die Obstbauern im Alten Land gelten jetzt besondere Anforderungen. Im gesamten Sondergebiet, also dem Bereich für den die neue Verordnung gilt, sind Pflanzenschutzgeräte mit mindestens 75 Prozent Abdriftminderung vorgeschrieben. Von Gewässern, in denen dauerhaft Wasser steht, muss ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden und die Gebläse der Pflanzenschutzgeräte sind in Richtung der Gewässer abzuschalten und ein Luftaustritt unmöglich zu machen.

Für die Regelung der Wasserstände ist zukünftig eine besondere Sensibilität gefordert. So kann man durch ganzjähriges Poldern den Eintrag in das Wasser minimieren oder durch die Erhöhung der Wasserstände in ständig wasserführenden Gewässern den Verdünnungseffekt ausnutzen.

Bedeutet das für Sie eine bessere Planungssicherheit?

Wir Obstbauern denken bei unseren Dauerkulturen schon immer in langfristigen Zeiträumen von 15 bis 20 Jahren. Die aktuelle Regelung ist unbefristet und bringt daher Planungssicherheit für die Dauerkultur und für die Betriebe. Je nach Produktionsrichtung sind unterschiedlich weitreichende Maßnahmen zu ergreifen. Die technischen Rahmenbedingungen sind für die ökologische und die integrierte Produktion gleich.

Und wie sieht es mit den Kosten aus?

Die Umsetzung der Verordnung wird in jedem Fall zusätzliche Kosten für die Betriebe bedeuten, sei es durch die Investition in neue Pflanzenschutztechnik, sei es durch andere Maßnahmen die zu ergreifen sind. Für die Prüfdienste der Pflanzenschutzämter sind besondere Anforderungen definiert, sodass mit einer Vielzahl von Kontrollen auf den Betrieben zu rechnen ist. Der Schulungs- und Beratungsbedarf, der sich aus der neuen Verordnung ergibt, stellt sowohl die Betriebe als auch die Beratungseinrichtungen vor Ort vor einige Herausforderungen. Der Berufsstand wird aber auch hier zeigen, dass das Vertrauen in die heimische Obstproduktion gerechtfertigt ist und sowohl ökologisch als auch integriert hochwertiges Qualitätsobst unter unterschiedlichsten Rahmenbedingungen in Deutschland erzeugt wird.

Wie ist Ihr Fazit zur Sondergebietsverordnung?

Die Pflanzenschutzverordnung Altes Land sichert die Zukunft des Obstbaus an der Niederelbe. Mit dieser Verordnung hat die Politik ein klares Bekenntnis zum Pflanzenschutz abgegeben, egal ob ökologisch oder chemisch synthetisch.

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