Mäuseplage erfordert Ausnahmegenehmigung
Mäuseplage erfordert Ausnahmegenehmigung
Pflanzenschutzdienst und Naturschutzbehörde arbeiten zusammen, damit bei der Mäusebekämpfung keine geschützten Wirbeltiere, wie zum Beispiel der Feldhamster, zu Schaden kommen.
Feld- und Erdmäuse haben in der Landwirtschaft mittlerweile eine so große Fläche befallen, dass sie mit den zugelassenen Verfahren nicht mehr zu bekämpfen sind. Die üblichen Köderstationen aufzustellen oder Köder direkt in die Mäuselöcher abzulegen verursacht einen immensen Arbeitsaufwand. Die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat deshalb Anfang September eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die es Landwirten erlaubt, während 120 Tagen Köder mit dem Wirkstoff Chlorphacinon im Streuverfahren auszubringen.In weiten Teilen Deutschlands
haben sich in diesem Jahr Feld- und Erdmäuse sehr stark vermehrt, begünstigt durch den milden Winter und das trocken-warme Frühjahr. Die Nagetiere richten Schäden in Grünland, Getreide- und Rapsansaaten sowie in Obstplantagen an, wo sie sich von Gräsern, Kräutern und Baumrinde ernähren. Natürliche Feinde können die enorm vermehrungsfreudigen Nager in diesem Jahr nicht in Schach halten. Deshalb können die Landwirte jetzt drei Monate lang in Getreide, Raps, Klee, Kleegras, Luzerne, bei Gräsern zur Saatguterzeugung sowie in Wiesen und Weiden mit Chlorphacinon-Köder streuen. Die Köder verursachen innere Blutungen, an denen die Tiere eingehen. Die tödliche Wirkung wird nur erreicht, wenn die Mäuse über mehrere Tage von den Ködern fressen. Das Mittel hat sich in den letzten 15 Jahren, in denen es regulär zugelassen war, bewährt. Vergiftungen von Beutegreifern durch die Anwendung des Wirkstoffs sind dem BVL aus den letzten 15 Jahren nicht bekannt geworden.
