 
  Grünes Licht für Feldversuche mit gentechnisch optimierten Kartoffeln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt den Versuchsanbau von 677 gentechnisch veränderten Kartoffellinien unter Freilandbedingungen
Für 2007 wurde die Freisetzung gentechnisch optimierter Kartoffeln auf zehn Standorten in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern genehmigt. Das BVL schließt bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen Risiken für Mensch und Umwelt aus. In dem Freilandversuch sollen 677 Kartoffellinien mit unterschiedlichen gentechnisch veränderten Eigenschaften untersucht werden.Bei einigen Kartoffellinien wurde die Zusammensetzung der Kartoffelstärke dahingehend geändert, dass entweder nur Amylose oder Amylopektin gebildet wird. Dies geschieht, indem bestimmte Funktionen des Erbguts, die für die Bildung der Stärkefraktionen verantwortlich sind, ausgeschaltet werden. Das Ziel dieser Veränderungen ist es, dass die neuen Linien als nachwachsende Rohstoffe eine für die industrielle Verarbeitung günstige Stärkezusammensetzung liefern. Bei anderen Kartoffellinien zielen die gentechnischen Veränderungen darauf ab, die Pflanzen gegen die Kraut- und Knollenfäule widerstandsfähiger zu machen. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber dieser Krankheit wurde durch die Übertragung von Genen aus einer südamerikanischen Wildkartoffel erzielt.
Abstände und Kontrollen vorgeschrieben
Als Auflage im Rahmen des Versuchsanbaus muss zwischen den Freisetzungsflächen und konventionellen Kartoffel-Kulturen ein Abstand von zehn Metern eingehalten werden. Vor der Ernte wird das Kartoffelkraut abgetötet. Die Flächen müssen nach der Ernte auf im Boden verbliebene und nachwachsende Knollen abgesucht werden. Wachsen Kartoffeln nach, muss die Nachkontrolle um ein Jahr verlängert werden.
 
   
  