Für viele Schüler stellt sich gerade jetzt vor den Sommerferien wieder die Frage: Soll ich zuhause abhängen oder mir das Taschengeld aufbessern? Aufgrund der Technisierung in der Landwirtschaft gibt es dort zwar nur wenige Aushilfstätigkeiten – aber, es gibt sie! Damit verbunden ist fast immer körperliche Arbeit, die in und mit der Natur stattfindet, aber auch Erfolgserlebnisse – denn hier sehen die Ferienjobber direkt, was sie geschafft haben. Das IVA-Magazin gibt ein paar Hinweise zu rechtlichen Vorgaben rund um Ferienjobs, die man berücksichtigen sollte.
Natur- und Erfolgserlebnisse sind inklusive
Klare Regeln
Wer darf wie lange Erdbeeren pflücken oder auf dem Pferdehof mitarbeiten? In Deutschland gibt es für fast alles Regeln und Gesetze. So auch für Schüler-Ferienjobs; maßgeblich dafür ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Schüler über 15 Jahre dürfen maximal vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten - durchschnittlich acht Stunden, bei Schichtarbeit maximal elf Stunden am Tag. Bei Schülern zwischen 13 und 15 Jahren sinkt die tägliche Arbeitszeit auf maximal zwei Stunden. Sie dürfen nur leichte und einfache Arbeiten ausüben. Das Kindergeld ist durch einen Ferienjob nicht gefährdet, solange der oder die Jugendliche schulpflichtig oder in der Ausbildung ist.
Über 18?
Bei Schülern über 18 Jahren greift das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr, sie dürfen auch mehr Stunden und schwerere Arbeiten übernehmen. Dafür haben die über 18-Jährigen aber den Vorteil, dass für sie der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde greift. Wer regelmäßig bis zu 450 Euro pro Monat verdient, gilt als geringfügig beschäftigt. Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge pauschal ab. Gehen die Arbeitszeiten darüber hinaus, gelten andere Regeln, die von der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung in Essen (Telefon +49 355 2902-70799) und den örtlichen Finanzämtern erläutert werden können.
Immer sinnvoll
Generell empfiehlt es sich, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, in dem die exakten Arbeiten, die Arbeitszeiten und der Arbeitslohn festgelegt werden. Wichtig ist auch eine gründliche Einweisung in die Arbeiten seitens des Arbeitgebers, auch um Gefahren und Unfällen vorzubeugen. Grundsätzlich sind alle Ferienjobber über ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert.
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