08.06.2005

Pflanzen für Russland müssen absolut befallsfrei sein

Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die nach Russland exportiert werden sollen, müssen absolut frei von Quarantäne-Schadorganismen sein.

Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die nach Russland exportiert werden sollen, müssen absolut frei von Quarantäne-Schadorganismen sein.

Bis vor kurzem hatte vor allem das Auftreten von Thripsen Frankliniella occidentalis dazu geführt, dass ein Importstopp für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse verhängt worden war. Der Zentralverband Gartenbau weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass seitens der Lieferanten eine absolute Befallsfreiheit garantiert werden müsse. Bestimmte Warenarten, die ein großes Risiko bergen, mit Quaratäneschädlingen kontaminiert zu sein, sollten deshalb zunächst nicht nach Russland exportiert werden. Dazu gehören beispielsweise Schnittblumen und bestimmte blühende Topfpflanzen.