2. Zwischenfruchtanbau: Zur Lockerung der Fruchtfolge
Eine ausgewogene Kombination einzelner Maßnahmen beim Anbau von Kulturpflanzen ist Voraussetzung für den gesetzlich verankerten Integrierten Pflanzenschutz. Erst wenn diese Maßnahmen, unter anderem eine vielfältige Fruchtfolge, den Befall mit Schaderregern nicht ausreichend verhindern können (Schadensschwelle), werden gezielt chemische Pflanzenschutzmaßnahmen ergriffen.
Zwischenfrüchte werden nicht geerntet
Sie kommen dem Boden und der Umwelt zugute. Mit ihrem dichten, farbigen Teppich unterdrücken sie das Unkraut und verhindern, dass bei heftigen Regenschauern Erde weggeschwemmt wird. Außerdem binden die Pflanzen Stickstoff, den die Vorkultur nicht aufgenommen hat. Gut entwickelte Pflanzenbestände mit ca. 30 Tonnen Frischmasse/ Hektar sichern so bis zu 120 bis 150 Kilogramm Stickstoff vor der Auswaschung aus dem durchwurzelten Bodenhorizont.
Über Winter frieren die Zwischenfrüchte ab. Regenwürmer und Mikroorganismen wandeln sie anschließend in Humus um, aus dem die konservierten Nährstoffe nach und nach in der Vegetationszeit wieder freigesetzt werden. Der Ausbreitung bodenbürtiger Schaderreger wie Fadenwürmer und verschiedener schädlicher Pilze wird entgegengewirkt.
Bei allen Vorteilen ist der Anbau von Zwischenfrüchten aber nur sinnvoll, wenn die Aussaat so rechtzeitig erfolgt, dass im Herbst noch ein dichter Bestand heranwachsen kann. Auch sollte der Boden feucht genug sein. Der Wasserentzug durch diese Pflanzen kann sonst die ausreichende Versorgung der folgenden Hauptkultur beeinträchtigen. Zu hohe Arbeitskosten sowie knappe Arbeitskapazitäten in und nach der Erntezeit, sprechen mitunter gegen einen Zwischenfruchtanbau. Deshalb ist er regional unterschiedlich verbreitet.