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Landwirtschaft trägt zum Bodenschutz bei

Mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt. Auf Nutzflächen verändert der Mensch die natürlichen Abläufe durch Bodenbearbeitung, mineralische und organische Düngung, durch das Einbringen von zusätzlichen Nährstoffen oder Pflanzenschutzmitteln, aber auch durch Be- und Entwässerung. Da der Boden buchstäblich die Existenzgrundlage der Landwirte ist, muss die Landwirtschaft schon im eigenen Interesse ihren Beitrag zum Bodenschutz leisten. Dazu gehört zum Beispiel, nur zugelassene Pflanzenschutz- und Düngemittel einzusetzen. Bevor diese zugelassen werden, müssen sie in einer umfangreichen Überprüfung beweisen, dass sich ihre Auswirkungen auf die Umwelt, also auch auf das Bodenleben, in vertretbaren Grenzen halten.

Boden ist die Grundlage jeder landwirtschaftlichen Existenz

Für den Landwirt ist der Boden die Existenzgrundlage. Der Schutz des Bodens und die Erhaltung seiner Fruchtbarkeit sind seit jeher Voraussetzung für erfolgreiche Landwirtschaft. Landwirte können zum Bodenschutz beitragen, indem sie:

  • Organische Materie im Boden wiederaufbauen
  • Die biologische Vielfalt des Bodens fördern
  • Erosion, Verunreinigung und Verdichtung des Bodens so gering wie möglich halten

Die Umweltauflagen (Cross Compliance) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU knüpfen finanzielle Zuwendungen für Landwirte an die Erfüllung von Auflagen im Umweltschutz. Sie enthalten auch die Verpflichtung, landwirtschaftliche Nutzfläche in gutem Bewirtschaftungs- und Umweltzustand zu erhalten.

Pflanzenschutzmittel sind biologisch abbaubar

Mikroorganismen setzen den größten Teil der organischen Stoffe im Boden um. Sie erhalten die Bodenfruchtbarkeit und sind für den Bodenschutz von größter Bedeutung. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie chemische Stoffe auf Mikroorganismen wirken. Zahlreiche Studien belegen, dass Mikroorganismen Pflanzenschutzmittel abbauen.

Strenge Prüfung der Pflanzenschutzmittel vor Zulassung

Jedes Pflanzenschutzmittel wird umfassend auf sein Verhalten im Boden geprüft und bewertet, bevor es die amtliche Zulassung erhält. Es werden nur solche Pflanzenschutzmittel zugelassen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung keine unvertretbaren nachteiligen Effekte auf das Bodenleben haben. Die Auswahl ist streng. Von rund 140 000 Substanzen schafft es nur eine, als Wirkstoff registriert zu werden. Die große Mehrheit kommt nie über das Teststadium hinaus.

Wirkung von Pflanzenschutzmitteln auf den Boden

Im Boden lebt eine Vielzahl von Mikroorganismen. Ein Fingerhut Boden enthält 1000 Einzeller, 100 000 Algen, 400 000 Pilze und 600 000 Bakterien. Da es nicht möglich ist, die Wirkungen auf alle Mikroorganismen einzeln zu erfassen, misst man die Summenleistung der Mikroorganismen. Gemessen werden „Bodenatmung" (CO2-Bildung) und Stickstoff-Umsatz. Bei weniger als einem Prozent der auf dem Markt befindlichen Pflanzenschutzmittel ist eine deutlich messbare, aber vertretbare Beeinflussung festgestellt worden.

Die prominentesten Bodenbewohner sind die Regenwürmer. Ihnen gilt besondere Beachtung bei den Prüf- und Zulassungsverfahren. Zahlreiche Studien im Labor und im Freiland haben ergeben, dass die meisten Pflanzenschutzmittel bei sachgerechter Anwendung keine negativen Auswirkungen auf Regenwürmer haben.

Wirkung von Düngemitteln auf den Boden

Die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten liegt im ureigenen Interesse jedes Landwirts. Damit die Bodenfruchtbarkeit nicht absinkt, kann er auf organische oder mineralische Düngung nicht verzichten. Düngung trägt aktiv zum Bodenschutz bei. Gezielt eingesetzte Mineraldünger steigern die Bodenfruchtbarkeit. Dabei kommt es nicht auf die absolute Menge an, sondern darauf, dass die zugeführte Nährstoffmenge dem Bedarf der Pflanze entspricht. Erst dann können die Nährstoffe von den Pflanzen vollständig aufgenommen werden. Das steigert Ertrag und Qualität. Die Düngeverordnung regelt die praktische Anwendung im Sinne des Bodenschutzes.

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Dr. Jörg Müller

Wissenschaft und Innovation

  • Pflanzenschutz - Technik und Umwelt
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    • +49 69 2556-1287
  • mueller.iva@vci.de