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Sichere Lagerung von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Betrieb

Gesetzliche Vorschriften sowie die „gute fachliche Praxis“ enthalten auch Vorgaben für die korrekte und sichere Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Ein sorgfältiges Lagermanagement im landwirtschaftlichen Betrieb sorgt für Sicherheit für Mensch und Umwelt.

Sorgfältiges Lagermanagement

Landwirte sind dazu verpflichtet, Pflanzenschutzmittel vorschriftsmäßig, das heißt sicher zu lagern. Ein sicherer Lagerraum und gutes Lagermanagement im landwirtschaftlichen Betrieb sind Voraussetzung dafür, dass Pflanzenschutzmittel auch bei größeren Lagerbeständen nicht zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Lagermanagement - das müssen Sie beachten
  • Lagerraum immer abschließen
  • Lagerraum ordentlich und sauber halten
  • Lagerliste zur Bestandsüberwachung führen

  • Produkte trocken lagern
  • Lagerhinweise der Hersteller beachten
    (z. B. Raum-Temperatur)

  • Gebinde regelmäßig auf Undichtigkeit kontrollieren
  • Anbruchgebinde gut verschließen

  • Für den Umgang mit den Gebinden geeignete Schutzhandschuhe und Schutzanzug, dichtschließende Schutzbrille, Gummischürze und Gummistiefel bereithalten

  • Bei beschädigten Gebinden das Produkt in geeignete Behälter umfüllen und diese kennzeichnen
  • Ausgelaufene Pflanzenschutzmittel nur nach Instruktion in der Gebrauchsanleitung beseitigen 

  • Gespülte (sofern spülbar) und restentleerte Gebinde getrennt von den Verschlüssen aufbewahren. Das Pflanzenschutzmittel-Lager kann dazu genutzt werden
  • Mit dem PAMIRA-Zeichen gekennzeichnete Packmittel zur PAMIRA-Sammlung bringen
    (Sammelstellen und Termine unter www.pamira.de), ansonsten nach Instruktion in der Gebrauchsanleitung handeln

Konkrete Tipps zur Einrichtung eines sicheren Lagerraums im landwirtschaftlichen Betrieb geben die zehn Regeln zur Einrichtung eines Pflanzenschutzmittellagers.

10 Regeln für die Einrichtung eines Pflanzenschutzmittellagers im landwirtschaftlichen Betrieb
  1. Pflanzenschutzmittel getrennt von Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Dünger, Branntkalk und sonstigen brennbaren Stoffen lagern.
     
  2. Der Boden des Lagerraums muss so beschaffen sein, dass ausgelaufene Pflanzenschutzmittel nicht in den Untergrund oder in die Kanalisation gelangen können.
     
  3. Zündquellen im Lagerraum vermeiden (z. B. Lichtschalter möglichst außen anbringen, keine Elektrogeräte im Lager verwenden).
     
  4. Für gute Belüftbarkeit sorgen.
     
  5. Möglichst stabile, abschließbare Tür anbringen, Fenster einbruchsicher gestalten.
     
  6. Geeigneten Feuerlöscher bereithalten. Je nach Größe des Lagers kann es auch erforderlich sein, mehrere Feuerlöscher verfügbar zu halten.
     
  7. Waschgelegenheit in der Nähe des Lagerraums einrichten.
     
  8. Stabile, standfeste Regale aus nicht brennbarem Material verwenden, idealerweise mit integrierter Auffangwanne.
     
  9. Geeignete Aufnahmebehälter und saugfähiges Material für ausgelaufene Flüssigkeiten bereithalten, z. B. Chemikalienbinder oder trockenen Sand.
     
  10. Nach gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für das Lager bei der zuständigen Behörde erkundigen.

Immer alles im Blick

Das IVA-Lagerposter sorgt im Lager selbst dafür, dass diese zehn Regeln immer im Blickfeld sind. Mithilfe einer Lagerliste können Landwirte ihre Lagerführung vorschriftsmäßig dokumentieren. Das hilft auch bei der Bestandskontrolle. (Hinweis: Aus haftungsrechtlichen Gründen können wir die frühere "IVA-Lagerliste" nicht mehr zur Verfügung stellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.)

Dokumente

Poster
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Sichere Lagerung von Pflanzenschutzmitteln im landwirtschaftlichen Betrieb

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Ansprechpartner

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.
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Dr. Volker Kaus

Leiter Wirtschaft und Nachhaltigkeit

  • Recht, Wirtschaft und Statistiken
  • Packmittel-Rücknahme (PAMIRA), Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung (PRE)
    • +49 69 2556-1277
  • kaus.iva@vci.de